Zuständigkeitstabelle.

Gegenstand  der  Entscheidung
oder  Beschlußfassung

Zuständige  Behörde

Rechtsmittel

45.

46.

47.

49.

§56  Abs.  1  u.  3  u.  8  58  KrO.:
#)  Ernennung  der  Amtsvorsteher;



b)  Vervollständigung  der  Vorschlagsliste
  des  Kreistags
  für  Amtsvorsteherkandidaten.


857  Abs.  4,  5,  6  u.  7.  Anordnung
  der  Stellvertretung
  des  Amtsvorstehers:

a)  mangels  geeigneter  Person
im  Amtsbezirke  oder  bei
Behinderung;

b)  für  den  Fall  persönlicher
Beteiligung,  sowie  in  Gemeinden,
  die  eigenen  Amtsbezirk
  bilden.

§  61.  Bestimmung  der  zuständigen
  Wege=  oder  Wasserpolizeibehörde
  (Amtsvorsteher
  oder  Bürgermeister)
bei  Beteiligung  verschiedener
Amts=  oder  Stadtbezirke.

8  62  Abs.  2.  Ergänzung
der  vom  Amtsausschusse  versagten
  Zustimmung  zum  Erlasse
von  Orts=  oder  Amtspolizeiverordnungen.


§  67  Abs.  1  und  2  und  §  55e
Abs.  2:

a)  Beschwerden  gegen  Verfüugungen
  der  Amtsvorsteher  in
nicht  polizeilichen  Angelegenheiten;


b)  Dienstaufsicht  über
Amtsvorsteher.

§69.  Festsetzung  der  Amtsunkostenentschädigung
  der
Amtsvorsteher  u.  der  Besoldung
kommissarischer  Amtsvorsteher.

A.  Oberpräsident.

b.  Provinzialrat.

Zua  und  b.  Beschluß
des  Kreisausschusses.

Beschluß  des  Kreisausschusses.


Desgl.

Zu  a.  Desgl.

Zu  b.  Landrat  als
Vorsitzender  des
Kreisausschusses.

Beschluß  des  Kreisausschusses.


Zua  u.  b.  Endgultig.

Zua.  Beschwerde  an  d.
Bezirksausschuß  innerhalb
  zwei  Wochen.
Zu  b.  Endgültig.

Endgültig.

Desgl.

Zu  a.  Beschwerde  an
den  Bezirksausschuß
innerhalb  zwei  Wochen.

Zub.  Beschwerde  and.
Regierungspräsidenten
innerhalb  zwei  Wochen.

Beschwerde  innerhalb
zwei  Wochen  an  den
Bezirksausschuß.