III.  Angelegenheiten  der  Amtsverbände.

IV.  Angelegenheiten  der  Stadtgemeinden.  85

Lsde.Gegenstand  der  Entscheidung  .  .  .
*  oder  Beschlußfassung  Zuständige  Behörde  Rechtsmittel
50.  §  70  a  KrO.  Klage  gegen  den  (Beschwerden  und  Ein-Berufung  an  den

Beschluß  des  Amtsausschusses
über  Beschwerden  und  Einsprüche
  betreffend:

a)  Recht  zur  Mitbenutzung
der  öffentlichen  Einrichtungen
  und  Anstalten  des
Amtsbezirkes;

b)  Heranziehung  (Veranlagung)
  zu  den  Kosten  der
Amtsverwaltung  oder  zu
den  Amtsabgaben.

8  72.  Zwangssetatifsierung
  bei  Amtsverbänden.

51.

sprüche  sind  binnen
zwei  Monaten  nach
Bekanntmachung  der
Abgabenbeträge  anzubringen.)

Klage  beim  Kreisausschusse
  innerhalb
  zwei  Wochen  nach
Beschluß  des  Amtsausschusses.


Landrat.

Bezirksausschuß.
Revision  ans  OVG.

Klage  innerhalb  zwei
Wochen  beim  Bezirksausschuß.

Berufung  ans  O.

IV.  Augelegenheiten  der  Stadtgemeinden  (4.  Titel  des  Zuständigkeitsgesetzes).


Städteordnung  vom  30.  Mai  1858  (GS.  S.  261)  für  die  sechs  östlichen  Provinzen
(Preußen,  Brandenburg,  Pommern,  Schlesien,  Posen  und  Sachsen).1)

52.
Aufsicht  des  Staates  über
die  Verwaltung  der  städtischen

53.,  St0.  u.  §  8  Abs.  1  Z.

(ogl.  auch  Nr.  72).  Veränderung
  der  Grenzen  der
Stadtbezirke,  soweit  die  Beschlußfassung
  der  Ausfsichtsbehörde
  zusteht.

1)  Vgl.  die  Städteordnungen  für

876  StO.  ersetzt  durch  87  ZG.

Gemeindeangelegenheiten.

a.  Regierungspräsident.


b.  Oberpräsident  für

den  Stadtkreis  Berlin.

Beschluß  des
Bezirksausschusses.

a.  Beschwerde  innerhalb
  zwei  Wochen  an
den  Oberpräsidenten.
b.  Beschwerde  innerhalb
  zwei  Wochen  an
den  Minister  des
Innern.
Beschwerde  innerhalb
zwei  Wochen  an  den
Provinzialrat.

furt  a.  M.  Gen  Verf  G.  25.  3.  1867

Westfalen  19.  3.  1856  (GS.  S.  237),
Rheinprovinz  15.5.1856  (GS.  S.  406),
Hannover  24.  6.  1858,  Schleswig-Holstein
  14.  4.  1869  (Ge.  S.  509)
und  Lauenburg  16.  12.  1870  (Off.
Wochenbl.  Nr.  103  S.  521),  Frank-(GS.

  S.  401),  für  Neu-Vorpommern
und  Rügen  auf  Grund  Ges.  31.  5.1853
festgestellte  Rezesse,  Hessen  =  Nassau
4.  8.  1897  (GS.  S.  254),  Hohenzollern
  GemO.  2.  7.  1900  (GS.
S.  189).