Zuständigkeitstabelle.

We  rbenene  or  wscgum  Zuständige  Behördepechtsmittel
54.—  5#2  StO.  u.  §§  8  Abs.  2  u.  21.Beschluß  des  Bezirks=  Klage  innerhalb  zwei

ZG.  8§  3  2G.  (ogl.  Nr.  74).  ausschusses.  Wochen  beim  Bezirks-Auseinandersetzung

  zwi=  Berlin  Oberpräsident.  ausschuß,

schen  den  beteiligten  Gemein-  Berufung  ans  OBG.

den  infolge  Veränderung  Für  Berlin  Klage

der  Grenzen  der  Stadtbezirke.  innerhalb  zwei  Wochen
beim  OVG.
55.  8  2  StO.  u.  §§  9  Abs.  1  u.  2,

21  86.:

a)  Streitigkeiten  über  die  a.  Klage  (fristloseha.  Berufung  ans
bestehenden  Grenzen  der  beim  Bezirksausschuß.  OVG.
Stadtbezirke;  In  Berlin  Klage  beim  Endgültig.

O#.  #

b)  vorläufige  Festsetzung  b.  Beschluß  des  Be-  b.  Endgültig
streitiger  Grenzen  im  zirksausschusses.  vorbehaltlich  der  Entöffentlichen
  Interesse.  In  Berlin  Ober-  scheidung  zu  a.

präsident.
56.  886,  6,  7,  20,  79  StO.  u.  58  10,Klage  innerhalb  zwei  Berufung  ans  O.

11  u.  21  ZG.  Klage  gegen  Wochen  beim  Bezirks-Beschlüsse

  der  Gemeinde=  usschuß  (auch  für

vertretung:  Berlin).

a)  auf  Beschwerden  und  Einsprüche
  betr.  den  Besitz  des
Bürgerrechts,  Zahlung
von  Bürgergewinngeldern
usw.,  Richtigkeit  der  Gemeindewählerliste;


b)  über  die  Gaültigkeit  der
Wahlen  zur  Gemeindevertretung;


c)  über  die  Berechtigung  zur
Ablehnung  oder  Niederlegung
  von  Gemeindeämtern,
  über  die  gegen
Mitglieder  der  Stadtgemeinde
  wegen  Nichter  füllung
  ihrer  Pflichten  verhängten
  Nachteile,  sowie
über  Strafen  wegen  Zuwiderhandlungen
  gegen  die
Geschäftsordnung.