Zuständigkeitstabelle.

t——d—“-•

Gegenstand  der  Entscheidung
oder  Beschlußfassung

Zuständige  Behörde

Rechtsmittel

98.

95.

à)  Nichtbestätigung

b)  die  Veräußerung  von
Grundstücken  oder  Gerechtigkeiten;


e)  einseitige  Verzichtleistungen
  und  Schenkungen;

d)  Anleihen;

2)  Neubelastung  der  Gemeindeangehörigen
  ohne  gesetliche
  Verpflichtung;

f)  Veränderungen  im  Genusse
  der  Gemeindenutzungen;

g)  Verpachtung  von  Grundstücken
  und  Gerechtsamen
auf  anderem  Wege  als  durch
öffentliches  Meistgebot.

§  119  Abs.6  LGO.  Beschlußfassung
  über  den  Erlaß  der

Aufstellung  eines  Gemeindehaushalts.



8  121  2O.,  §  32  Z.  6  ZG.

(ogl.  Nr.  63,  42,  27):

a)  Defektenbeschlüsse;

b)  Beschlüsse  über  die  Art  der
gerichtlichen  Zwangs.
vollstreckung  gegen  Landgemeinden
  usw.

g  124  Abs.  3  2GO.  Bestellung
  besonderer  Gutsvorsteher
  für  entfernt  liegende
Teile  des  Gutsbezirks.

§§  125  u.  126  LGO.  Zustimmung
  zur:
eines

Gutsvorstehers;

b)  Ernennung  eines  Stellvertreters
  eines  solchen
durch  den  Landrat.

§127  LGO.  Festsetzung  der
Vergütung  des  stellvertretenden
  Gutsvorstehers  (Nr.  95  b).

b—g.  Kreisausschuß.

Beschluß  des  Kreisausschusses.


Desgl.

Desgl.

Desgl.

Desgl.

b—g.  Beschwerde
innerhalb  zwei  Wochen
an  den  Bezirksausschuß.



Beschwerde  innerhalb
zwei  Wochen  an  den
Bezirksausschuß.

a.  Endgültig  vorbehaltlich
  des  ordentlichen
  Rechtswegs.
b.  Beschwerde  innerhalb
  zwei  Wochen  an
den  Bezirksausschuß.

Desgl.

Desgl.

Desgl.