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Zuständigkeitstabelle.

—  —

reen  er  Gnssse  Zuständige  Behörde,  Fechtsmittel

115.  §  38.  Genehmigung  zur  ge=  Die  Genehmigungen  Wie  bei  108.
ringeren  Heranziehung  oder  erfolgen  wie  bei  108.

Freilassung  der  Einkommen
unter  900  Mark.

116.  §  39.  Genehmigung  zur  Her-  Desgl.  Desgl.
anziehung  der  Ausländer
zur  Gemeindeeinkommensteuer.

117.  g8  54,  55  u.  58,  77.  Geneh-  Desgl.  Wie  bei  108,  bei
migung  zur  Erhebung  von  mehr  den  Abweichungen  von
als  100  %  Zuschlägen  der  8  54  und  Erhebung
Staatssteuern  und  Abweichung  von  mehr  als  100%
von  den  Verteilungsgrundsätzen  der  Staatseinkommen-=des
  §  654.  steuer  Zustimmung

der  Minister  des  Innernund
  der  Finanzen.
Durch  Erlaß  21.  10.
1903  VMBl.  241  für
Stadtgemeinden  bis
zu  50000  Einwohnern
delegiert  auf  Oberpräfidenten.


118.  §  56.  Anderweite  Unter-  Desgl.  Wie  bei  108.
verteilung  bei  den  Realsteuern.


119.  §  68  u.  §  18  Abs.  2.  Ge-  Desgl.  Desgl.
nehmigung  zur  Umwandlung
der  Leistung  von  Naturaldiensten
  in  Geldzahlung  und
zu  Abweichungen  von  den  für
die  Heranziehung  zu  Naturaldiensten
  bestehenden  Vorschriften.

120.  §  53  (abgeändert  durch  Ges.  Beschluß  des  Kreis-Berufung  an  den

24.  7.  1906  GS.  S.  377.)
(Vgl.  auch  §  10  Schulunterh.G.)
Beschlußfassung  über  Leistung
von  Zuschüssen  durch  die
Betriebsgemeinden  für
das  öffentliche  Volksschulwesen,
  die  Armenpflege
und  polizeiliche  Zwecke.
(Findet  auch  zugunsten  der
Gutsbezirke  Anwendung.)

ausschusses,  bei  Beteiligung
  von  Städten
und  der  Stadt  Berlin
des  Bezirksausschusses.
  Antrag
auf  mündliche
Verhandlung  im
Verwaltungsstreitverfahren

linnerhalb  zwei  Wochen.

Bezirksausschuß  und

Revision  ans  OBG.

bzw.  Berufung  ans
O.