Zuständigkeitstabelle.

Gegenstand  der  Entscheidung
oder  Beschlußfassung

Zuständige  Behörde

Rechtsmittel

182.

183.

184.

186.

186.

8  58  Abs.  2  RG.  1870/94.
Streitigkeiten  über  die  Notwendigkeit
  und  Art  des
Transports  Hilfsbedürftiger
bei  dem  Ausweisungsverfahren.

§  40  86.  Bestätigung  von
Statuten  zur  Regelung  der
Armenpflege  in  Gutsbezirken
und  in  Gesamtarmenverbänden.

§  31e  Pr  AusfG.  11.  7.  91.
Streitigkeiten  zwischen  den
Ortsarmenverbänden  und
den  zur  Beihilfe  verpflichteten
Kreisen  bei  der  Fürsorge  für
Geisteskranke  usw.

§  314  Pruss  G.  11.  7.  91.
Streitigkeiten  bei  der  Regelung
der  Verhältnisse  zwischen  Landarmenverbänden
  und  solchen
Stadt=  u.  Landkreisen  u.
Ortsarmenverbänden,  welche
die  Fürsorge  für  Geisteskranke  rc.
auch  ferner  selbständig  behalten
oder  übernehmen  wollen.

§  41  8G.  Beschwerden
von  Armen  wegen  Armenunterstützungen
  gegen:

a)  Ortsarmenverbände,

b)  Landarmenverbände,
sofern  diese  nur  aus  einem
Kreise  bestehen.

8  42  ZBG.  Beschwerden
von  Ortsarmenverbänden  gegen
  Landarmenverbände  betr.
die  den  ersteren  zu  gewährenden
Beihilfen.

Klage  beim  Bezirksausschuß
  (des  Aufenthaltorts).


Beschluß  des  Bezirksausschusses.


(Ist  die  Bestätigung

wiederholt  versagt,  so

stellt  der  Bezirksausschuß

  das  Statut  fest.)

Klage  beim  Bezirksausschusse.



Klage  beim  O#  .

a.  Sofern  eine  Stadt
von  mehr  als  10000
Einwohnern  beteiligt
ist,  Beschluß  des  Bezirksausschusses,
  sonst
des  Kreisausschusses.
b.  Beschluß  des  Bezirksausschusses.


Beschluß  des
Provinzialrats.

Endgültig.

Desgl.

Berufung  ans  O#.

Endgültig.

Desgl.

Desgl.

Desgl.