XIII.  Wegepolizei.  123
abg.  durch  Ges.  betr.  Hinterziehung  und  Überhebung  der
Verkehrsabgaben  vom  2.  5.  1900  (GS.  S.  128),  sowie
wegen  Bestrafung  der  Chausseegel  d  übertretungen  durch  die  Ges.

26.  7.  1897  (GS.  S.  237)  .

2.5.1900(GS.S.M),  vergl.  auch  Chausseegeldtarif
29.  2.  1840  (GS.  S.  94)  und  Ges.  29.  5.  1901  (GS.  S.  135)  und
hinsichtlich  der  Kraftwagen  Kab.  Order  6.  6.  O4  (GS.  S.  139).

30.  6.  04  (SVVBl.  S.  199).  ·.  .  ,
Erl.  —  Zuständig  für  die  Chausseebaupolizei
  ist  der  Regierungspräsident,  für  den  polizeilichen
  Schutz  und  die  Zollerhebung  der  Landrat,  (in  Städten)
die  Ortspolizei  behörde,  für  die  Reinigung  der  Oberfläche,
Unterhaltung  der  Bürgersteige  und  Beleuchtung  die  Odrtspolizeibehörde.



tionsgesetz  8.  7.  1875  (GS.  S.  497).
189.  Die  örtliche  Zuständigkeit  der  Wegepolizeibehörden  richtet  sich
nach  der  Lage  des  Weges  (§  57  LVG.).  Wenn  die  Beteiligten  in  verschiedenen
  Amtsbezirken  wohnen,  so  wird  der  zuständige  Amtsvorsteher
  oder  Bürgermeister  von  dem  Kreisausschuß  bestimmt,
dessen  Entscheidung  endgültig  ist  (8  61  KrO.).
Verordnung  betr.  Verkehr  auf  den  Kunststraßen  vom  17.  3.  1839  (GS.  S.  80).
Gesetz  betr.  Verkehr  auf  den  Kunststraßen  vom  20.  6.  1887  (GS.  S.  301).

Die  Wegebaulast  für  Chausseen  regelt  das  Dotar

  N“  7  Zuständige  Behörde  Rechtsmittel
190.  §  6.  Erleichterungen  Beschluß  des  Bezirks-  Endgültig.
hinsichtlich  des  Ladungs=  Ausschusses  unter
gewichts.  Bekanntmachung  im
Amtsblatt.
191.  §  8.  Festsetzung  der  Nor=  F  Beschluß  des  Pro-  Endgültig.
malgewichte  für  die  Wagen  vinzialrats.
und  wichtigsten  Frachtgüter.
192.  §9.  Anerkennung  als  Kunst  Oberpräsident  —
straße  auf  Antrag  des  Unter-  unter
haltungspflichtigen.  Bekanntmachung  im
Amtsblatt.
193.  A.  8  56  ZG.  Abs.  1,  2,  3,  Reklamations-=4,
  6,  7.  Anordnungen  der  klage  innerhalb  zwei
Wegepolizeibehörde,  Wochennach  Beschlußwelche
  den  Bau  und  die  zustellung
Unterhaltungderöffent=  a.  beim  Kreis=  s.  Berufung  an  den
lichen  Wege  oder  die  Auf-  ausschuß,  Bezirksausschuß,
bringung  und  Verteilung  der  Revision  ans  O.