Zuständigkeitstabelle.

Lsde.

Nr.

Gegenstand  der  Entscheidung
oder  Beschlußfassung

Zuständige  Behörde

Rechtsmittel

206.

206.

8  12.  Beschlußfassung  betr.
die  Festsetzung  der  Entschädigung
  in  den  Flällen
der  §§  10  u.  11.

§  17.  Beschlußfassung  über
die  Bestätigung  von  Vereinbarungen
  zwischen  den  Beteiligten
  über  die  Unterhaltung
  von  Gemeindegrenzwegen
  usw.,  oder  über  Regelung
  derartiger  Verhältnisse,
wenn  keine  Vereinbarung  zustande
  kommt.

§34  Abs.  1,  2,  3.  Beschlußfassung:


a)  über  die  Verpflichtung  des

Hebungsberechtigten  zur
Abtretung  einer  Verkehrsanstalt;


b)  über  die  Ermäßigung  und
Ablösung  der  Abgaben
c)  und  die  hierfür  dem  Hebungsberechtigten
  zu  gewährende
  Entschädigung;
sowie  über  die  übertragung
  der  Baulast  und
des  Hebungsrechts
auf  den  sonst  gesetzlich  Verpflichteten.

§  -34  Abs.  4.  Entziehung
der  Hebungsberechtigung  durch
die  Wegepolizeibehörde.
8  47.  Beschlußfassung  falls
Kreise,  Gemeinden  usw.  sich
gegen  die  Übertragung
unbedeutenderer  Wege
seitens  des  Provinzialverbands
  oablehnend  verhalten
  oder  eine  Vereinbarung
  über  die  in  solchem
Falle  zu  leistende  Entschädigung
nicht  zustande  kommt.

[Beschluß  des  Bezirksausschusses.


Beschluß
a.  des  Kreisaus
schusses,
b.  bei  Beteiligung
von  Städten  des  Bezirksausschusses.


a—d.  Beschluß  des
Bezirksausschusses.

Klage  beim  Bezirksausschuß.


Beschluß  des  Bezirksausschusses.


Binnen  drei  Monaten
nach  Zustellung  der
ordentliche  Rechtsweg.

Wie  bei  200.

a,  b,  d.  Beschwerde
innerhalb  zwei  Wochen
an  den  Provinzialrat.

c.  Drei  Monate  nach
Zustellung  ordentlicher
  Rechtsweg.

Berufung  ans  O.

Beschwerde  innerhalb
  zwei  Wochen  beim
Provinzialrat.