Zuständigkeitstabelle.

.l  een  der  Gnufshedung  Zuständige  Behörde  Rechtsmittel
verbindlicher  deutlicher  Be-  Berlin  Bezirksausstimmungen;
  schuß  D,  Nevision  ans

OBG.
c)  Streitigkeiten  darüber,  ob  c.  Wie  b.  c.  Wie  b.
die  Höhe  des  Wasserstands
  in  rechtsverbindlicher
  und  deutlicher  Weise
bestimmt  sei;
d)  vorläufige  Festsetzung  d.  Beschluß  des  Kreis-d.  Endgültig  vorbedes
  Wasserstands.  (Stadt)ausschusses.  haltlich  der  Entscheidung
  zu  c.
C.  Derschaffung  der  orflut.

217.  g  68  8G.  (ogl.  die  dort  auf-  Beschluß  des  Kreis=  Berufung  an  den  Begeführten
  Einzelgesetze).  An-(Stadthausschusses,  zirksausschuß,
träge  auf  Beschaffung  der  Vor=  innerhalbzwei  Wochen  Revision  ans  OBG.
flut  nach  vorgängiger  ört=  Antrag  auf  mündliche
licher  Untersuchung  durch  Verhandlung  im  Verden
  Kreis  (Stadt)ausschuß,  sowief  waltungsstreitverauf
  Mitbenutzung  einer  Ent-fahren  beim  Kreiswässerungsanlage
  und  Abände.tadt)ausschusse.
rungen  eines  Entwässerungsplans.


218.  8  69  ZG.  Aufforderung  Beschluß  des  Kreis-  Endgültig.

zur  Schiedsrichterwahl,  Stadt)ausschusses.
Ernennung  eines  Obmanns,
sowie  der  von  den  Beteiligten
nicht  rechtzeitig  gewählten
Schiedsrichter;  Ermächtigung
  des  Schiedsgerichts.

219.  *  70  ZG.  Beschlußfassung
über:

a)  die  Rechtmäßigkeit  der  Ab=  a,  b,  c,  d.  Beschluß  Desgl.

lehnung  des  Schiedsrichteramts;


b)  die  Zurückweisung  unzulässiger
  Schiedsrichter;

o)  die  Festsetzung  der  Vergütung
  der  Schiedsrichter;


d)  die  Festsetzung  der  Vergütung
  der  Kommissarien.

des  Kreis-(Stadt)
ausschusses  innerhalb
zwei  Wochen  Antrag
auf  mündliche  Verhandlung
  im  Verwaltungsstreitverfahren-


  den  Kreis-(Stadt)ausschuß.

