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Zuständigkeitstabelle.

Gegenstand  der  Entscheidung
oder  Beschlußfassung

Zuständige  Behörde

Nechtsmittel

820.

821.

§§  127  u.  128  ZWG.  bezeichneten
  Art  Entschädigungsansprüche
  von  Marktberechtigten
  in  Frage  kommen,
bedürfen  die  Beschlüsse  zu
Nr.  317  und  318  der  Zustimmung
  des  Ministers  für  Handel
und  Gewerbe.

g8  130,  161  Abs.  1  8G.  Beschlußfassung
  über  die  Einführung
  neuer,  sowie  über  die  Erhöhung
  oder  Ermäßigung
oder  anderweite  Regelung  bestehender
  Marktstandsgelder.
Ges.  26.  4.  1872  (GS.  S.  518).

Beschluß  des  Bezirksausschusses,
  im  Landespolizeibezirk
  Berlin

  Bezirksausschuß  I.

F.  Offentliche  Schlachthäuser.
Gesetz  betr.  die  Errichtung  öffentlicher,  ausschließlich  zu  benutzender
Schlachthäuser  vom  18.  3.  1868  (GS.  S.  277),  Ergänzungsgesetz  vom
9.  3.  1881  (GS.  S.  273),  Ergänzungsgesetz  vom  29.  5.  1902  (GS.  S.  162),
ogl.  Reichsgesetz  betr.  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  vom  3.  6.  1900
(RGBI.  S.  547),  Kais.  Ver.  7.  7.  1902  (REBl.  S.  241)  und  PrAusfG.
28.  6.  1902  (GS.  S.  229).

§  131  ZG.  Beschlußfassung:

a)  über  die  Genehmigung
der  auf  Grund  der  88  1—4
Ges.  18.  3.  1868  gefaßten
Gemeindebeschlüsse,  so,
wie  über  die  Bestätigung
von  Verträgen  zwischen
einer  Gemeinde  und
einem  Unternehmer  in
betreff  der  Errichtung  eines
öffentlichen  Schlachthauses
  (§  12);

b)  über  Entschädigungsansprüche
  der  Eigentümer
und  Nutzungsberechtigten
von  Privatschlachtan-=stalten
  wegen  des  ihnen
durch  die  Errichtung  öffentlicher,
  ausschließlich  zu  beaund

  b.  Beschluß  des
Bezirksausschusses,
im  Landespolizeibezirk
  Berlin  der
Oberpräsident.

Beschwerde  innerhalb
zwei  Wochen  an  den
Provinzialrat,  im  Landespolizeibezirk
  Berlin
  Minister  für
Handel  und  Gewerbe.

Zu  a.  Beschwerde
innerhalb  zwei  Wochen
an  den  Minister  für
Handel  und  Gewerbe.

Zu  b.  Innerhalb
vier  Wochen  ordentlicher
  Rechtsweg.