Zuständigkeitstabelle.

Gegenstand  der  Entscheidung

2  —  Zuständige  Behörde,  Rechtsmittel

824.  8  11  HKam  G.  Beschluß  Beschwerde  innerhalb  Endgüultig.
der  Handelskammer  (bei  Er=  zwei  Wochen  beim  Rerichtung
  der  Kammer)  übergierungspräfidenten,

Einwendungen  gegen  die  Listeimim  Berlin  beim
der  Wahlberechtigten!  Polizeipräsidenten.
zur  Handelskammer.  (Die  Einwendungen

  bei  der  Handelskammer

  find  innerhalb  einer

Woche  nach  Bekanntmachung

der  Liste  anzubringen.)

825.  8  15  HKam  G.  Beschluß  Klage  innerhalb  zwei  Nevision  ans  OBG.
der  Handelskammer  über  Ein=  Wochen  beim  Bezirks-  (8§  138  86.).
sprüche  gegen  die  Wahlen  ausschuß.
zur  Handelskammer.  (Einsprüche
sind  innerhalb  zwei  Wochen
nach  Bekanntmachung  anzubringen.)


826.  8§  18—21  a.  a.  O.  Beschluß  Desgl.  Desgl.
der  Handelskammer  über  Ausschluß
  von  Mitgliedern.

827.  827—29  a.  O.  Beschluß  Desgl.  Desgl.
der  Handelskammer  über  Einsprüche
  gegen  die  Heranziehung
  zu  Handelskammerbeiträgen.
  (Einsprüche
  wie  bei  325  anzubringen.)

828.1  88  60  u.  31  a.  a.  O.  Heran--Genehmigung  des  —
ziehung  einzelner  Bezirksteile  Ministers  für  Handel
oder  Bezirkszweige  zu  beson-  und  Gewerbe.
deren  Beiträgen  durch  Be-(Nach  §  43  führtdieser
schluß  der  Handelskammer.  die  Aufsicht  über  die

Handelskammern.)
829.  Erhebung  von  mehr  als  10%  Desgl.  —

Zuschlag  zur  Gewerbesteuer
für  ein  Jahr.

B.  Wegen  der  kanfmännischen  Korporationen,  welche  keine  Handelskammern  find,
vgl.  Art.  IX  §8  36,  44  HKam  G.,  §  31  Ges.  7.  9.  1811  (GS.  S.  268),  und
Einf  G.  z.  HGB.  24.  6.  1861  (Ge.  S.  449)  8  4.

830.

§8  136  u.  138  Z  G.  Beschlüsse
  des  Vorstands  einer
kaufmännischen  Korpo-Soweit

  nach  Statut
Rekurs  an  die  Behörde
  zulässig,

an