Zuständigkeitstabelle.

Gegenstand  der  Entscheidung
oder  Beschlußfassung

Zuständige  Behörde

Rechtsmittel

5s

347.

82  Ver.  9.  8.  1892  (GS.
S.  239).  Bescheid  des  Bezirksausschusses,
  welcher  Genehmigung
  von  Statuten,
oder  Statutenänderungen  bei
Orts-,  Betriebs-(Fabrik-),  Bauund
  Innungskrankenkassen  versagt
  6  24  Abs.  1  u.  2,  §  64,
§  72  Abs.  3,  §  73  KVSG.),
sowie  Verfügung  des  Bezirksausschusses,
  welche  die  Schließung
  einer  Ortskrankenkasse
anordnet  oder  die  Auflösung
ablehnt  (§.  47  Abs.  8  a.  a.  O.).
§3  Ver.  9.  8.  1892.  Abändernde
  Verfügung  des  Regierungspräsidenten,

im  Stadtkreise  Berlin  des  Oberpräsidenten,
  falls  die
Satzung  bei  Orts-,  Betriebs-(Fabrik-)
  und  Baukrankenkassen
zu  Unrecht  genehmigt  ist  (§  48  a
Abs.  1,  864,  872  Abs.  8  a.  a.  O.).

Innerhalb  zwei  Woliche
  Verhandlung
beim  Bezirksausschuß.

Klage  innerhalb  zwei
Wochen  beim  OBG.

Reoision  ans  O8#.

Endgültig.

AusfVer.  zum  Krankenversicherungsgesetz  vom  8.  6.  1903  (GS.  S.  191).

848.

349.

8  1.  Entscheidung  der  Aufsichtsbehörde
  (Landrat,  Gemeindevorstand),
  wodurch  ein
Vorstandsmitglied,  ein  Rechnungs-oder
  Kassenführer  seines
Amtes  enthoben  wird  (Art.  1
Z.  XV  NG.  25.  5.  03  NGBl.
S.  233],  Novelle  zu  §  42
KVG.).

8  2.  Anordnungen  der  Aufsichtsbehörde
  bei  ÜWberwachung
  der  Befolgung  der
gesetzlichen  und  statutarischen
Vorschriften  durch  Androhung,
  Festsetzung  und  Vollstreckung
  von  Ordnungsstrafen
gegen  die  Vorstandsmitglieder

Klage  binnen  vier
Wochen  beim  Bezirks-Ausschuß.


Klage  binnen  vier
Wochen  beim  Bezirksausschuß.


Revision  ans  O.

Revision  ans  O##.