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Zuständigkeitstabelle.

Gegenstand  der  Entscheidung
oder  Beschlußfassung

Zuständige  Behörde

357.

Ver.  9.  8.  1892  (GS.  S.  239).

Streitigkeiten:

a)  über  die  im  §  57  Abs.  2
u.  3  bezeichneten  Ansprüche
(Ersatzansprüche  der  Gemeinden
  und  Armenverbände);


b)  über  Erstattungsansprüche
  aus  §9  3  a  Abf.  4,
8  3b  (Cbefreiter  Personen).

8674  (68  65,  72,  73,  74).
Streitigkeiten  (bei  außerhalb
wohnenden  Personen)  zwischen
Gemeindekrankenversicherungen
und  Krankenkassen  über  den
Ersatz  irrtümlich  geleisteter
  Unterstützungen.

8  68  Abs.  3  KVG.  Streitigkeiten
  zzwischen  einem
Verbande  und  den  beteiligten
Kassen  (8§  46)  aus  dem  Verbandsverhältnisse.


§  1.  Ver.  26.  7.  1886  (GS.
S.  213).  Die  nach  §  136  Abs.6,
§  137  Abs.  3,  §  138,  §  142
Abs.  4  RG.  betr.  die  Unfall-=und
  Krankenversicherung
in  land=  und  forstwirtschaftlichen
Betrieben  beschäftigten  Personen
vom  5.  5.  1886  (RBl.  S.  132)
im  Verwaltungsstreitverfahren
zu  entscheidenden  Streitigkeiten
werden  entschieden  durch:

a  und  b.  Klage  beim
Bezirksausschuß.

Desgl.

Aufsichtsbehörde,  d.  h.
Landrat  oder  Gemeindevorstand.


Klage  beim  Bezirksausschuß.


B.  Invalidenversicherung.

Ver.  23.8.1899(GS.  S.  166).
Ersatzansprüche  zwischen  Versicherungsanstalten
  und  Krankenkassen
  gemäß  §  23  Abs.  2
und  Streitigkeiten  auf
Überweisung  von  Entschädi-Klage

  beim  Bezirksausschuß.


Nerision  ans  OBG.

Binnen  vier  Wochen

Klage  beim  Bezirksausschuß,

  Revision
ans  OBG.

Revision  ans
OBG.

Invalidenversicherungsgesetz  vom  19.  Juli  1899  (RGBl.  S.  463).

Revision  ans  O#.