XXX.  Baupolizei.

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Gegenstand  der  Entscheidung
oder  Beschlußfassung

Lfde.

Zuständige  Behörde

Rechtsmittel

88  43  u.  44.  Erteilung  der
Genehmigung  zum  Betriebe
und  Herstellung  von  Privat--anschlußbahnen
  mit  Maschinenbetrieb.


381.  §§  6  u.  7.  Beschlußfassung
über  die  Ergänzung  der
Zustimmung  der  Wegeunterhaltungspflichtigen,
  wenn
für  eine  Kleinbahn  ein  öffentlicher

  Weg  benutzt  werden  soll.

Bartels,  Verwaltungsstreitverfahren.

Arbeiten  und  des  Innern
  die  zuständige
Behörde,

b.  sofern  mehrere  Polizeibezirke
  desselben
Landkreises  berührt
werden,  der  Landrat,
c.  sofern  das  Unternehmen
  innerhalb
eines  Polizeibezirks
verbleibt,  die  Ortspolizeibehörde.

a.  der  Regierungspräsident,


b.  im  Stadtkreis  Berlin
  der  Polizeipräsident
  im
Einvernehmen  mit  der
von  dem  Minister
der  öffentlichen  Arbeiten
  bezeichneten
Eisenbahnbehörde,
c.  beim  Berühren
mehrerer  Landespolizeibezirke
  derselben
Provinz  bestimmt  der
Oberpräsident,
verschiedener  Provinzen
  und  bei  Beteiligung
  von  Berlin  bestimmen
  die  Minister
der  öffentlichen  Arbeiten
  und  des  Innern
die  zuständige
Landespolizeibehörde.
a.  Soweit  eine  Provinz
  beteiligt  ist,  Beschluß
  des  Provinzialrats,


b.  soweit  eine  Stadtgemeinde
  oder  ein
Kreis  beteiligt  ist  oder

Wie  vor.

Beschwerde
A.  an  den  Minister  der
öffentlichen  Arbeiten,
b.  Provinzialrat,
.  Bezirksausschuß.

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