178  Zuständigkeitstabelle.

Gegenstand  der  Entscheidung  .  -  .

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(Durch  den  Beschluß  wird  der  Weg  mechrere
gleichzeitig  über  die  An  sprüche  Kreise  berührt,  des
der  Wegeunterhaltungs=  Bezirksausschusses,
pflichtigen  an  den  Unter-  c.  im  übrigen  des
nehmer  mit  Ausschluß  des!  Kreisausschusses.
Rechtswegs  entschieden.)

1382.  88  24,  25  u.  49.  Klage  auf  OBG.  Endgültig.
Zurücknahme  der  Genehmigung
  von  Kleinbahnen  und
Privatanschlußbahnen  seitens
der  zur  Genehmigung  zuständigen
  Behörde.

383.  §65  31—36  u.  37.  Festsetzung  Beschluß  des  Bezirks=  Innerhalb  sechs  Moder
  Entschädigung  bei  ausschusses.  naten  nach  Zustellung
Übernahme  einer  Kleinbahn  ordentlicher  Rechtsauf
  den  Staat.  weg.

(Das  Verfahren  vor  dem
Bezirksausschuß  richtet  sich  nach
den  88  24  ff.,  Enteignungsges.
11.  6.  1874  unten  Nr.  402  ff.)

XXXI.  Dismembrations=  und  Ansiedlungssachen  (21.  Titel  des
Zuständigkeitsgesetzes).

A.  Ges.  betr.  die  Verteilung  der  öffentlichen  Lasten  bei  Grundstücksteilungen  und
die  Gründung  neuer  Anstedlungen  in  den  Provinzen  Preußen,  Brandenburzg,
Peonmern,  Posen,  Schlesien,  Sachsen  und  Westfalen  vom  95.  8.  1876  (GS.  S.  405).
Ergänzungsgesetz  vom  16.  9.  1899  (GS.  S.  497),  der  Abschnitt  II  dieser  Gesetze

ist  ersetzt  durch  Ges.  10.  8.  1904  (GS.  S.  227).  Ausführungsanweisung  vom
28.  12.  1904  (WMl.  1905  S.  2).

6884.

88  7,  9  Ges.  25.  8.  1876.

Verteilung  der

a)  aus  dem  Kirchen=  und
Pfarrverbande  entspringenden
  Lasten  in  evangelischen
  Gemeinden  durch
Gemeindekirchenrat,  in
katholischen  Gemeinden
durch  Kirchenvorstand;

b)  aus  dem  Schulverbande
entspringenden  Lasten  durch
den  Schulvorstand;

Gegen  Abgabenverteilungsplan
  binnen
zwei  Wochen  nach  Bekanntmachung
  Klage
beim  Kreisausschuß,
in  Stadtkreisen  beim
Bezirksausschuß.

Berufung  an  den
Bezirksausschuß,  Revision
  ans  OW.,
in  Stadtkreisen  Berufung
  ans  OVG.