182

Nr.

Zuständigkeitstabelle.

oder  Beschlußfassung

Lide.  Gegenstand  der  Entscheidung

Zuständige  Behörde  Rechtsmittel

XXXII.  Euteigunugssachen  (22.  Titel  des  Zuständigkeitsgesetzes).
Ges.  über  die  Enteigunng  von  Grundeigentum  vom  11.  Juni  1874  (GS.  S.221)
in  Verbindung  mit  §  150  ZG.

395.

396.

397.

398.

399.

401.

8  2  Ent  G.  Verleihung
des  Enteignungsrechts.

§  3  EntG.  Zulassung  der
Enteignung  behufs  Gradelegung
  oder  Erweiterung
öffentlicher  Wege,  sowie  zur
Umwandlung  von  Privatwegen
  in  öffentliche  Wege.

*  4.  Vorübergehende  Beschränkungen
  des  Grundeigentums.


§  5.  Gestattung  von  Vorarbeiten
  zu  einem  die  Enteignung
  rechtfertigenden  Unternehmen,
  Bestimmung  der  dafür
zu  bestellenden  Kaution,  Gestattung
  der  Zerstörung  von
Baulichkeiten.

8  14.  Festsetzung  der  Obliegenheiten
  des  Unternehmers
  zur  Errichtung  von
Anlagen  an  Wegen,  ÜMbberfahrten,
  Einfriedigungen,  Bewässerungsanstalten
  usw.

A.  Plaufeststellungsverfahren.

§§  19,  20.  Bestellung  eines
Kommissars  für  das  Enteignungsverfahren,
  und  vorläufige
  Planfeststellung
durch  diesen  gemäß  88  15,
18—20.

§§  21,  22.  Endgultige
Planfeststellung  und  Festsetzung
  der  vom  Unternehmer  zu
errichtenden  Anlagen  (Nr.399).

1

Königliche  Verordnung
  (nicht  erforderlich
  in  den  Fällen
der  §8  3,  50—58).
Beschluß  des  Bezirksausschusses,
  im  Stadtkreise
  Berlin,  I.  Abteilung
  des  Polizeipräsidiums.


Desgl.

Desgl.

Desgl.

Regierungspräsident,
für  Stadtkr.  Berlin
der  Polizeipräsident.

Beschluß  des  Bezirksausschusses,

für  Berlin  I.  Abteilung
  des  Polizeipräfidiums.



Beschwerde  innerhalb

zwei  Wochen  an  den

Minister  der  öffentlichen
  Arbeiten.

Desgl.

Desgl.

Desgl.

Aufsichtsbeschwerde
an  den  Oberpräsidenten
  und  Minister  der
öffentlichen  Arbeiten.

Beschwerde  innerhalb

zwei  Wochen  an  den

Minister  für  öffentliche
  Arbeiten.