192  Zuständigkeitstabelle.

#e  Cegenstand  der  Entscheidung  —  —
Nr.  oder  Beschlußfassung  Zuständige  Behörde  Rechtsmittel

430  512.  Klage  gegen  polizeiliche

  Verfügungen:

a)  der  Ortspolizeibehör=  .  Klage  beim  Kreis-a.  Berufung  an  den
den  auf  dem  Lande  oder  ausschuß.  Bezirksausschuß,  Reeiner
  zu  einem  Landkreise  vision  ans  OBG.
gehörigen  Stadt  bis  zu
10000  Einwohnern;

b)  der  Ortspolizeibehör-..  Klage  beim  Bezirks=  b.  Berufung  ans

den  eines  Stadtkreises,  ausschuß  (Berlin  usw.  O.
einschließlich  Berlin,Bezirksausschuß  D.
Charlottenburg,  Schöneberg

und  Rixdorf,  einer  zu  einem
Landkreise  gehörigen  Stadt
mit  mehr  als  10000  Einwohnern,
  oder  des  Landrats.

431.  §  130.  Beschwerde  gegen  Oberpräsident.  Klage  beim  OBG.

polizeiliche  Verfügungen  des

Regierungspräsidenten,

sowie  des  Polizeipräsidenten

  zu  Berlin,  als

Landespolizeibehörde.

432.  §  133  Abs.  1.  Die  Rechtsmittel

  gegen  die  Androhung

  eines  Zwangsmittels
sind  dieselben  wie  gegen  die
polizeilichen  Anordnungen,

(wie  vor),  sofern  die  Anordnungen

  nicht  bereits  Gegenstand

eines  besonderen  Beschwerdeoder
  Verwaltungsstreitverfahrens
  geworden  sind.  (Näheres
oben  Text  S.  60),  d.  h.:  a)  Beschwerde  oder  Klage  bei  Orts-  und
Kreispolizeibehörden  (§§  127—129)

b)  Beschwerde  mit  darauffolgender
Klage  bei  landespolizeilichen  Verfügungen
  (§  130);

e)  Einspruch  an  die  verfügende  Polizeibehörde
  mit  darauffolgender  Klage
bei  wege=  bzw.  wasserpolizeilichen
Anordnungen  (88  56,  57  u.  66  Z.
oben  Nr.  193  ff.  u,  211  ff.);

d)  soweit  keine  besonderen  Rechtsmittel
gegen  die  Anordnung  vorgesehen  find,
Beschwerde  wie  gegen  die  Anordnung.