XXXVIII.  Kompetenzkonflikt.  XXIX.  Konflikt.  XXXX.  Disziplinarsachen.  197

Lede.]  Gegenstand  der  Entscheidung
Nr.  oder  Beschlußfassung

Zuständige  Behörde  Rechtsmittel

XXXVIII.  Kompetenzkonflikt.

Ver.  betr.  die  Kompctenzkoustikte  zwischen  den  Gerichten  und  Verwaltungsbehörden
vom  1.  8.  1879  (GS.  S.  575).

446.  §  118  LVG.  Kompetenzkonflikte:



a)  zwischen  Verwaltungs-=  Aufsichtsbehörde.  Fristlose  Beschwerde
behörden  untereinander;  an  die  höhere  Aufsichtsbehörde.



b)  zwischen  Verwaltungs  be-  O##.  Endgültig.
hörden  und  Verwaltungsgerichten
  (posfitiver  und
negativer);

o)  zwischen  Verwaltungs=  Der  Gerichtshof  zur  Desgl.

behörden  und  Verwal=  Entscheidung  der  Komtungsgerichten
  einer-  petenzkonflikte.
seits  und  den  ordentlichen
  Gerichten  andererseits
  (positiver  und
negativer).

XXXIX.  S#o#flitt.

Ges.  betr.  die  Konflikte  bei  gerichtlichen  Berfolgungen  wegen  Amts=  und  Diensthaudlungen
  vom  13.  2.  1854  (GE.  S.  86).

447.  §  11  Einf  G.  z.  GVG.  §  114  O.  Endgültig.
LVG.  Vorentscheidung
darüber,  ob  der  Beamte  sich
einer  Uberschreitung  seiner
Amtsbefugnisse  oder  der  Unterlassung
  einer  ihm  obliegenden
  Amtshandlung  schuldig
gemacht  habe.

XXXKX.  Disziplinarsachen.
Disziplinargesetz  für  die  nichtrichterlichen  Beamten  vom  21.  7.  1852  (GS.  S.468),
ogl.  auch  §  157  Z.  2  L.
A.  Landesverwaltungsgesetz.
448.  §  14  LWVWG.  Diszipli=  a.  Einleitung  des  Endgültig.
narverfahren  auf  Ent=  Verfahrens,  Erfernung
  aus  dem  Amte  gegen  nennung  des  Untergewählte
  und  stellvertretende  suchungskommissars