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Zuständigkeitstabelle.

Lfde.

Nr.

Gegenstand  der  Entscheidung
oder  Beschlußfassung

Zuständige  Behörde

Rechtsmittel

449.

450.

45.

452.

453.

454.

Mitglieder  des  Provinzialrats.


*  39  LVWG.  Desgl.  gegen
gewählte  Mitglieder  des  Kreis-(Stadt)ausschusses.


*32  LVE.  Desgl.  gegen
alle  Mitglieder  und  Stellvertreter
  des  Bezirksaus-=schusses,
  auf  welche  das
Ges.  betr.  die  Dienstvergehen
der  Richter  vom  7.  5.  1851
(GS.  S.  218)  und  dassjenige
vom  26.  7.  1856  (GS.  S.  201)
Anwendung  findet.

B.  Derwaltungsgerichtsgesetz  vom

88  21  u.  25.  Amtsentsetzung
  von  Mitgliedern  des
OVG.  bei  rechtskräftiger
Verurteilung.

§§  22  Abs.  1  u.  25.  Vorläufige
  Amtsenthebung
bei  Eröffnung  des  Hauptverfahrens
  wegen  eines  Verbrechens
  oder  Vergehens.

§  30  a.  Ordnungsstrafen
gegen  Subaltern=  und  Unterbeamte
  des  O.

Disziplinarverfahren
gegen  die  vorbezeichneten  Beamten.


und  Staatsanwalts
Minister  des  Innern.
b.  Disziplinar-=gericht,
  Plenum
des  OG.
a.  Regierungspräsident
  (Staatsanwalt
in  2.  Instanz,  Minister
  des  Innern).
b.  Bezirksausschuß.
a.  Ernennung  des
Staatsanwalts  Präsident
  des  OVG.
b.  Plenum  des  OVG.

3.  7.  1875

2.  8.  1880  GEs.

A.  Ernennung  eines
Kommissars  Präsident
  des  OVG.

b.  Plenum  des  OVG.

Desgl.

Präsident  des  OVG.

a.  Einleitung  des
Verfahrens  usw.,  Präsident
  des  OVG.
b.  O##.

C.  Suständigkeitsgesetz  88  20  u.  36.

Ordnungsstrafen  und  Disziplinarverfahren
  gegen  städti-Siehe

  Nr.  66,  68,  69
und  105.

Endgultig.

Berufung  innerhalb

vier  Wochen  an  das
Plenum  des  O#.

Endgultig.

S.  328.)

Endgültig.

Desgl.

Desgl.

Desgl.