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Zuständigkeitstabelle.

Gegenstand  der  Entscheidung
oder  Beschlußfassung

Zuständige  Behörde

Rechtsmittel

459.

460.

die  oberen  Provinzialbeamten.
  (Bei  Ordnungsstrafen
  dasselbe  Verfahren.)
8  98  Nr.  2,  3  u.  4.  Ordnungsstrafen
  gegen  die
übrigen  Provinzialbeamten
bzw.  Anstaltsbeamten.

*  98  Nr.  5.  Verfahren  auf
Entfernung  aus  dem  Amte
gegen  die  vorbezeichneten  Beamten.


Landesdirektor  bzw.
Anstaltsvorsteher.

a.  Einleitung  des
Verfahrens  usw.  Landesdirektor,
  Staatsanwalt
  —  Minister

des  Innern.

b.  Bezirksausschuß.

Klage  innerhalb  zwei

Wochen  beim  Bezirksausschuß,

  Berufung

innerhalb  zwei  Wochen
ans  OVG.

b.  Berufung  innerhalb
  vier  Wochen  ans
O.