Sachregister.

Minderbelastung  s.  Mehr-Minderbelastung.


Minister  des  Innern  bestimmt  zuständige
  Beschlußbehörde  5,  63,  71;  —
und  der  Finanzen,  Zustimmung  zu
Steuerordnungen  103;  —  für  Handel
und  Gewerbe  37  f.;  —  als  Aufsichtsbehörde
  162;  —  für  Landwirtschaft
38;  —  der  öffentlichen  Arbeiten  122;
—  Zuständigkeit  der  M.  in  Berliner
Sachen  40  ff.

Mißfallen  in  der  mündlichen  Verhandlung
  16.

Modifikation  polizeilicher  Verfügungen
  58,  55.

Mündliche  Mitteilung  bei  polizeilichen
Verfügungen  47.

Mündliche  Verhandlung  16  f.;  —
vor  den  Beschlußhörden  36;  —  im
Verfahren  gemäß  §§  17—24,  49  der
Gewerbeordnung  37;  —  s.  Offentlichkeit,
  Schriftstücke.

oder

N.

Nachforderung  von  Klreisabgaben
69;  —  von  Provinzialabgaben  71.
Nachfrist  für  Klage  12;  —  im  Falle
einer  Berufung  24;  —  bei  Beschwerden
  im  Beschlußverfahren  42;  —  in
Wegesachen  54;  —  bei  der  Klage  gegen
wasserpolizeiliche  Verfügungen  57;  —
in  Schulsachen  74;  —  s.  Stillschweigende
  Gewährung.

Nachholung  des  Klageantrags  9.

Nachteil  für  das  Gemeinwesen,  keine
Aufschiebung  der  Vollstreckung  bei  N.  4.

Nachtragserkenntnis  22.

Naturaldienste  104,  105;  —  Heranziehung
  zu  N.  61.

Naturalisationsurkunde  an  Ausländer
  187.

Naturalleistungen  bei  Lebrereinkommen
  118;  —  für  die  bewaffnete
Macht  120.

217

Naturereignisse  bei  Wiedereinsetzung
80.

Nebenintervention  14.

Neubelastung  der  Kreisangehörigen
80;  —  der  Gemeindeangehörigen  98.

Nichtanwendung  des  bestehenden
Rechts  als  Revisionsgrund  27;  —  bei
Klage  gegen  polizeiliche  Verfügungen
50.

Nichtigkeit  von  Jagdpachtverträgen
144.

Nichtigkeitsgründe  bei  Revifion
27.

Nichtigkeitsklage  29.

Niederlegung  einer  Stelle  in  der
Gemeindeverwaltung  oder  =  vertretung
86,  95.

Notwendige  Streitgenossenschaft  14.

Notwendigkeit  einer  polizeilichen
Verfügung  47,  52;  —  einer  polizeilichen
  Anordnung  55.

Nutzungen  des  Spritzenverbandes  165;
—  s.  Gemeindenutzungen.

O.

Oberpräsident  bestimmt  zuständige
Beschlußbehörde  5,  63,  71;  —  als  Vorsitzender
  des  Provinzialrats  2;  —  für
Berlin  40  f.;  —  s.  Aufsichtsverfügungen.


Oberverteilung  bei  den  Kreisabgaben
  66,  78;  —  der  Provinzialabgaben
  70;  —  in  Schulbausachen  74.

Oberverwaltungsgericht  1;  —
als  Revisionsinstanz  26  ff.;  —  bei
Wiederaufnahme  29;  —  bei  Konflikt
und  Kompetenzkonflikt  31;  —  Disziplinarverfahren
  gegen  Mitglieder  und
Subalternbeamte  198;  —  s.  Beschlußfähigkeit,
  Klage,  Weitere  Beschwerde,
Zurückweisung.

Obrigkeitliche  Gewalt,  Zwangsmittel
  im  Gebiete  der  o.  G.  59.

Oderstromausschuß  137.