als  Pendant  zur  neuen  Ära.  06

Wilhelm  schickte  den  Generallieutenant  Grafen  Martin  Ernst
von  Schlieffen,  Gouverneur  von  Wesel,  soeben  erst  aus
Casselschen  Diensten  in  die  preussische  Armee  getreten,  mit
4000  Maun  als  seinen  Vertreter  nach  Lüttich.

Der  König  hatte  in  dieser  Angelegenheit  die  erste  grosse
Probe  abzulegen,  wie  er  die  ihm  von  seinem  Oheim  hinterlassene
Stellung  als  Haupt  des  Fürstenbundes  einzunehmen  'gedenke.
Dieser  Bund,  zum  Schutz  der  „deutschen  Freiheit"  gegen  die
kaiserliche  Macht  gestiftet,  verpflichtete  ihn  zur  Vertheidigung
der  fürstlichen  Kronenrechte,  somit  auch  zur  Wiedereinsetzung
des  Fürstbischofs  von  Lüttich  in  seine  landesherrlichen  Gerechtsame.
  Die  Anweisungen,  welche  Schlieffen  sowohl  vom  König
wie  von  Hertzberg  erhielt,  zeigten  jedoch,  dass  die  Schutzherrlichkeit,
  welche  Friedrich  II,  nach  dem  Vorbilde  Richelieu’s
und  Oxenstierna’s  sich  über  die  Reichsstände  beigelegt  hatte,
in  der  Hand  eines  deutschen  Fürsten  noch  viel  von  ihrem  auswärtigen
  Character  beibehalten  hatte.  Ferner  widersprach  es
der  halb  deutschen  und  halb  europäischen  Position  des
Königs,  sich  streng  an  das  Gebot  der  Reichsbehörde  zu  halten,
wonach  er  im  Verein  und  unter  Mitwirkung  der  ihm  beigesellten
Genossen  das  Urtheil  des  Reichsgerichts  zur  Vollziehung  zu
bringen  hatte.  Seiner  Würde  und  dem  französisch-schwedischen
  Character  seines  neuen  Protectorats  hielt  er  es  vielmehr
  für  angemessen,  von  vornherein  als  Vermittler  und  Schiedsrichter
  in  die  Lüttich’schen  Händel  einzugreifen  und  näch  der
höheren  Rolle  des  Garanten  eines  von  ihm  allein’  bewirkten
Arrangements  zu  trachten.

Aus  dieser  Mischung  von  Reichscharacter  und  auswärtiger
Hoheit  entstanden  nun  die  Widersprüche  und  Halbheiten,  welche
die  Anweisung  Schliefiens  durchzogen.  Der  General  sollte  das
Kunststück  ausrichten,  das  Wetzlarer  Mandat  zu  vollziehen,
aber  nicht  dem  Buchstaben,  sondern  dem  Geiste  nach  und
in  richtig  verstandenen  Interesse  der  Lütticher.  Er  war  ferner
angewiesen,  nicht  offen  gegen  die  Collegen  des  Herzogs  von
Cleve  aufzutreten,  aber  unter  dem  Mantel  einer  reichsverfassungsihässigen
  Execution  und  mit  Beihilfe  seines  Civil-Adlatus,
des  preussischen  Geheimenraths  Dohm,  eine  Constitution  des
Lütticher  Landes  zu  Stande  zu  bringen,  bei  alle  dem  aber  nicht
den  Argwohn  der  souveränen  Fürstenbunds-Genossen  zu  erwecken.
  Vor  Allem  aber  sollte  Schlieffen  bei  den  Lüttichern
Baucr,  Bismarck’sche  Ära,  [7