Sybel  über  die  Revolution  und  Stellung  des  neuen  Reichs  zu  derselben.  18

falls  mit  ausdrücklicher  königlicher  Ermächtigung  seine  ideale
Schöpfung  der  Presse  zur  Erörterung  vorlegt  und  damit  den
Lärm  vorbereitet,  den  Brienne  über  das  ganze  Land  verbreitet,
indem  derselbe  durch  ein  königliches  Decret  vom  5.  Juli  1788
alle  Gelehrte  und  wnterrichtete  Personen  des  Königreichs  zur
Einsendung  von  Aufklärungen  und  Instructionen  über  die  schwebende
  Staatsreform  auffordert  und  durch  die  gleichzeitige  Freigebung
  der  Presse  die  litterarische  Agitation  unter  das  Volk
wirft.

Das  Schauspiel  wird  aber  noch  belebter.  Gegenüber  dem
revolutionären  Tribunal,  vor  welchen  die  Regierung  die  Stände
und  Corporationen  im  Namen  des  Staatswohls  verklagt,  errichten
die  Parlamente  ein  noch  gesteigertes  Gegentribunal.  Auf  den
Versuch,  sie  in  den  Lits  de  justice  zur  Anerkennung  des  von
der  Calonne’schen  Reichsordnung  und  Steuerreform  gestärkten
königlichen  Absolutismus  zu  zwingen,  antworten  sie  mit  der  Berufung
  auf  das  in  der  eignen  Brust  wohnende  Recht,  auf  die
Menschenrechte  und  auf  die  Stimme  der  Vernunft,  wonach
  nur  das  Volk  seine  Ausgaben  vermehren  darf.  In  demselben
  Sinne  suchten  sie  bei  den  Grundsätzen,  welche  den  Urvätern
  und  der  Regierung  im  Abschluss  des  Gesellschafts-Vertrags
  als  Richtschnur  dienten,  ihre  Hilfe.

Ehe  der  Vorhang  vor  der  eigentlichen  Sybel'schen  Revolution
am  5.  Mai  1789  aufgeht,  war  noch  eine  wichtige  Thatsache  eingetreten.
  Die  Grundelemente  der  bestehenden  Rechtsordnung,
Königthum,  Stände,  Parlamente,  fühlten  sich  so  zermürbt  und
waren  durch  die  von  ihnen  angerufenen  allgemeinen  Grundsätze
innerlich  so  unterhöhlt,  dass  sie  alle  vor  einer  ernstlichen  Entscheidung
  zurückwichen.  Sie  gaben  den  Kampf  auf,  ehe  sie  das
Äusserste  gewagt  hatten.  Alle  diese  streitenden  Parteien  waren
ihrer  Competenz  so  wenig  sicher,  dass  sie  die  lintscheidung  den
früheren  Generalständen  auf  die  Schultern  schoben.  Sowohl
ein  paar  Kanzleien  der  Notablen,  dieser  aus  königlicher  Wahl
hervorgegangenen  Ständeversammlung,  als  auch  die  Parlamente
verbargen  ihre  Rathlosigkeit  in  diesem  Rufe  nach  der  alten
Reichsvertretung  und  als  die  Regierung  dem  allgemeinen  Wunsch
nicht  nur  entgegenkam,  sondern  auch  den  Zeitpunkt  der  Erfüllung
  immer  näher  rückte,  dazu  noch  die  von  Brienne  hervorgerufene
  litterarische  Agitation  kam,  geriethen  Stände  und  Parlamente
  in  Vergessenheit.  Die  Erinnerung  an  irgend  eine  Zwischen-