Sybel  über  die  Revolution  und  Stellung  des  neuen  Reichs  zu  derselben.  79

her  peitscht.  Nirgends  Ruhe  und  eine  freudige  Stimmung,  —  dazwischen
  beständige  Aufregung  über  die  Uebervortheilung  und
Beschädigung  Preussens  durch  seinen  deutschen  Erbfeind.

Was  den  Communismus  betrifft,  so  hätte  sich  Sybel  schon  in
der  königlichen  Revolution  über  diesen  „Gräuel“  sehr  wohl  orientiren
  können.

Die  Calonne’sche,  nachher  von  der  Nationalversammlung  durchgesetzte
  gleiche  Besteuerung  des  Ertrags  von  allen  Grundstücken
des  Landesterritoriuns  war  schon  eine  Beraubung  der  Eigenthümer,
  die  nach  den  Ordnungen  des  Rechtsstaats  steuerfrei
waren  uder  sich  mit  einem  nach  ihrem  Belieben  abgemessenen
freiwilligen  Geschenk  an  die  königliche  Kasse  abfinden  konnten.

Die  Calonne’sche  und  die  wiederum  von  der  Nationalversammlung
  zur  Ausführung  gebrachte  Vollendung  der  Turgot’schen
und  d’Argenson’'schen  Entwürfe,  wonach  Rang  und  Ordnung  in
den  Gemeinde-,  Kreis-  und  Provinzialvertretungen  nach  dem  Maass
des  Besitzstandes  und  der  Besteuerung  desselben  geregelt  werden
sollte,  war  eine  Beraubung  der  Stände,  die  ihre  Corporationsrechte
  und  deren  Unabhängigkeit  von  dem  Werth  oder  der
Steuerleistung  ihrer  Grundstücke  dem  Wohl  des  Ganzen  opfern
mussten.

Die  Umwendung,  welche  das  Eigenthum  in  Fluss  und  um
seine  Stabilität  brachte  und  das  von  Stand,  Geburt  und  Vorrecht
beschützte  Eigenthum  der  Gewalt  des  Capitals  und  den  wechselnden
  Conjuneturen  der  Speculation  übergab,  war  ein  Kampf
gegen  die  bisherige  politische  Organisation  des  Eigenthums.  Und
wenn  nun  solche  von  der  Staatsraison  bewirkte  Besitzänderung
die  Kluft  zwischen  den  obern  und  ärmeren  Klassen  sichtbar  und
fühlbar  macht  und  eine  Ausgleichung  gesucht  wird,  dann  ist
die  Ereiferung  über  solche  Versuche  wenigstens  keine  historische
  Leistung.

Ein  Rückblick  auf  Griechenland  und  Rum  hätte  den  Geschichtsschreiber
  der  Revolutionszeit  darüber  belehren  können,
dass  das  Zeitalter  der  finanziellen  Auflösung  des  Rechtsstaats
und  der  Sieg  des  Imperialismus  mit  socialistischen  Unruhen
und  Versuchen  zu  ihrer  Stillung  ausgefüllt  war,  bis  das  Christenthum
  die  letzte  Anstrengung  des  Alterthums  für  die  Lösung
des  socialen  Problems  machte  und  die  Ausführung  in  die  Zukunft
verlegte.

Athen  z.B.  hatte  cs  seit  Perikles  mit  unentgeltlichem  Unter-