Die  Politik  Bismarck’s  gegenüber  dem  Yaticanischen  Coneil.  153

Aber  noch  ehe  zwei  Monate  vorüber  gingen,  ward  die  Lage
der  Opposition  geradezu  eine  verzweifelte  und  der  Gesandte
muss  die  dringendsten  Hilferufe  gegen  die  Macht  der  Curie  und  der
Coneilmehrheit  nach  Bertin  gerichtet  haben,  denn  sein  Vorgesetzter
schrieb  in  der  Instruction  vom  13.  März:  „wie  weit  die  Bischöfe
in  der  Wahrung  ihrer  Rechte  gehen  wollen  oder  können,  haben
sie  allein  mit  ihrem  Gewissen  abzumachen;  ihnen  kommt  allein
die  Action  auf  dem  kirchlichen  Gebiete  zu;  die  Action  des
Staats  kann  erst  beginnen,  wenn  die  Folgen  auf  dem  äusserlichen
Gebiet  in  Aussicht  stehen.  Dureh  ein  vorzeitiges  lingreifen
würden  wir  die  Gewissen  verwirren  und  die  Stellung  der  Bischöfe
selbst  erschweren.*

Bismarck  entging  dureh  diese  reservirte  Haltung  den  Nicderlagen,
  welche  andre  Staatsmänner  mit  ihren  Actionsversuchen
erlitten.  Hohenlohe,  der  ausserdem  im  Beginn  des  Tahres  1870
einem  katholisch  gesinnten  Cabinet  weichen  musste,  konnte  nicht
einmal  Österreich  für  seinen  Plan  gewinnen.  Der  Reichskanzler
Beust,  der  ihn  ausserdem  für  ein  vorgeschobenes  Werkzeug  oder
verlornen  Posten  Preussens  hielt,  machte  ihn  in  der  Antwort
auf  sein  Rundschreiben  darauf  aufmerksam,  dass  eine  Vorkehr
gegen  politische,  noch  nicht  einmal  thatsächlich  feststehende  Absichten
  des  Coneils  einem  Staat  mit  freien  Verfassungszuständen
  nicht  wohl  anstehe  und  nur  im  Nothfall  eine  nachfolgende
  Abwehr  zulässig  sei.

Frankreich  hielt  noch  im  Jahr  1869  an  der  Neutralität
des  Staats  in  Kirchenfragen  fest.  Daru  aber,  der  Minister  des
Auswärtigen  in  dem  orleanistischen  Cabinet  der  ersten  Monate
des  Jahres  1870,  liess  sich  vom  Bischof  von  Orleans  einreden,
dass  ein  Wink  von  seiner  Seite  genügen  werde,  um  die  Curie
den  Staatsinteressen  Frankreichs  fügsam  zu  machen,  und  meldete
durch  den  päpstlichen  Gesandten  in  Rom  der  Cwie,  dass  Prankreich
  das  ihm  zustehende  Recht,  sich  durch  einen  besonderen
Bevollmächtigten  (einen  orator)  beim  Coneil  vertreten  zu  lassen,
reclamire.  Durch  die  entgegenkommendste  Antwort  der  Curie
in  Verlegenheit  gesetzt,  erklärte  er,  sich  mit  dem  Zugeständniss
begnügen  zu  wollen,  dass  ein  französischer  Bischof  am  Concil
die  Rechte  Frankreichs  vertreten  dürfe.  Aber  kurz  vor  dem
Fall  seines  Cabinets  erhielt  er  noch  die  beschämende  Eröffnung
Antonelli's,  dass  ein  mit  der  Vertretung  des  (ranzösischen  Stand-