Die  Politik  Bismarck’s  gegenüber  dem  Vaticanischen  Concil.  155

den  Laien  Veuillot  und  dessen  Einmischung  in  die  Angelegenheiten
  der  Kirche  (in  dem  „Univers‘)  geschleudert  hatte.  Gleichzeitig
  (Ende  des  Jahres  1869)  hatte  des  Ersteren  Bundesgenosse,
Maret,  Erzbischof  von  Syra  (i.  p.  i.)  sein  Ideal  der  regierenden
geistlichen  Aristokratie  mit  so  grosser  Machtvollkommenheit  ausgestattet,
  dass  für  die  niedere  Geistlichkeit  nur  der  stumme
Gehorsam,  wie  für  den  Papst  die  constitutionelle  Rolle  eines
geistlichen  Louis  Philipp  übrig  blieb.  Der  Gedanke,  unter  einem
mit  erhöhter  Macht  bereicherten  Episkopat  zu  stehen,  hatte  für
die  niedere  Geistlichkeit  nichts  Verlockendes,  und  wie  die  Bischöfe
gegen  die  Regierungen  bei  dem  Papst  ihre  Zuflucht  suchten,  bot
siesich  nun  dem  geistlichen  Oberherrn  als  seine  Streiterschaft  an.
An  ihr  gewann  Pius,  als  ihn  der  Spruch  des  Concils  vom  18.  Juli
1870  zum  geistlichen  Cäsar  erhob,  seine  geistliche  Demokratie.
Zu  dieser  populären  Schaar  gesellten  sich  in  Folge  des  Leidens
für  Gewissen  und  Überzeugung  und  nachdem  die  Nationalliberalen
einen  Theil  des  öffentlichen  Rechts  nach  dem  andern  geopfert
hatten,  zahllose  Genossen  von  Laien  und  bestärkten  sich  in  der
Einsicht,  dass  nur  auf  dem  erneuerten  und  gesicherten  Boden
jenes  Rechts  die  kirchliche  Freiheit  zu  gewinnen  ist.

Bismarck  hatte  während  des  Concils  allen  Reizungen
widerstanden,  die  ihn  zum  Eingreifen  in  die  Geburtswehen  des
vaticanischen  Beschlusses  zu  verlocken  suchten.  Er  verschob
seine  Entschliessung  zu  dem  Augenblick,  wo  das  Episkopat  und
die  katholische  Partei  sich  zu  einem  Übergriff  in  die  Rechte
und  die  Überlieferungen  des  Staats  fortreissen  liessen.  Der  Sinn
seiner  Politik  war,  zu  warten,  ob  die  katholische  Partei  zur
unrechten  Zeit  und  bei  einem  übel  gewählten  Anlasse  ihr  Misstrauen
  gegen  die  Absichten  der  Regierung  äussern  und  sich  zu
einem  Fehlgriff  fortreissen  lassen  würde.  Das  Urtheil  über  die
Rechtmässigkeit  seines  Culturkampfes  hängt  daher  von  der  Entscheidung
  der  Frage  ab,  ob  er  es  richtig  getroffen  hat,  als  er
den  Antrag  der  Partei  bei  der  ersten  Adressdebatte  nach  dem
französischen  Krieg  auf  Verurtheilung  des  Nicht-Interventions-Prinzips
  zur  Legitimation  seiner  Kriegserklärung  benutzte,  und
ob  nicht  vielmehr  sein  Entschluss,  eine  bloss  unbedachtsame
Thorheit,  die  gegen  cine  Floskel  des  heutigen  diplomatischen
Codex  Sturm  laufen  wollte,  zum  Kriegsfall  zu  erheben,  ein
Fehlgriff  war.