Der  Jesuitenkrieg  der  nenen  Ära.  177

Setzen,  so  war  der  Justizausschuss  des  Bundesraths  durch  den
Reichstag  selbst  zu  dem  Gesetzentwurf  berechtigt,  welcher  nach
einer  dreitägigen  Debatte  der  Volksvertretung  seine  definitive
Form  erhielt.  Die  Auflösung  der  Niederlassungen  des  Jesuitenordens
  innerhalb  des  Reichs,  die  Ausweisung  der  ausländischen
Angehörigen,  die  Internirung  der  Inländer  war  den  Landespolizeibehörden,
  die  zur  Ausführung  des  Gesetzes  erforderlichen
Anweisungen  waren  dem  Bundesrath  anheimgestellt.  Die  Vertrauensmänner
  der  Mittelparteien  hatten  dem  Entwurf,  wie  er
aus  der  Mitte  des  Justizausschusses  kam,  die  letzte  Redaction
gegeben;  beim  Zusammentritt  jener  Vertrauensmänner  und  bei
ihren  Berathungen  war  besonders  der  Vicepräsident  des  Reichstags,
  Fürst  Chlodwig  von  Hohenlohe,  thätig  gewesen.

Vergebens  mahnten  in  den  Verhandlungen  vom  14,  17.
und  19.  Juni  die  Sprecher  der  katholischen  Minderheit  zur
Mässigung  und  Besinnung.  Sie  warnten  die  Majorität  vor  dem
Betreten  eines  Bodens,  dessen  Fruchtbarkeit  sich  gelegentlich
auch  ihr  bemerklich  und  fühlbar  machen  könnte.  Sie  erinnerten
die  stürmischen  Eiferer  an  den  Terrorismus,  mit  welchem  in  den
letzten  Zeiten  Griechenlands  und  Roms  die  wechselnden  Sieger
die  Minderheit  des  Augenblicks  mit  Verbannungen  und  Ächtuugen
  heimsuchten.

Taub  gegen  diese  Mahnungen  nahmen  die  Sprecher  der
Mehrheit  das  im  Lauf  der  Debatte  hingeworfene  Stichwort  des
partiellen  Belagerungszustandes  mit  rauschendem  Beifall
auf.  Ein  Schulze  (Delitzsch)  forderte  sogar  noch  strengere
Maassregeln,  als  der  Gesetzentwurf  in  Aussicht  stellte.  Competenzbedenken,
  rief  er  aus,  wie  können  sie  uns  in  einem
Augenblick  zurückhalten,  wo  alle  Theile  der  Bevölkerung  des
Reichs  von  den  Bewusstsein  der  drohenden  Gefahr  erfüllt  sind?
Er  kannte  nur  die  eine  Furcht,  dass  die  Mängel  und  Schwächen
des  Gesetzes  der  Regierung  es  leicht  machen  könnten,  „sich,
falls  es  ihr  einmal  darum  zu  thun  sein  könnte,  mit  guter  Art
aus  der  Affaire  zu  ziehen."

Wenn  der  stürmische  Schulze  die  Warnungen  der  Minderheit,
dass  für  ihn  und  seines  Gleichen  auch  einmal  ein  Sondergesetz
kommen  könne,  wie  ein  Kind  in  den  Wind  schlug,  betete
Löwe  (Calbe)  seinen  Glauben  gleich  einem  Kinde  her  und  dieser
Glaube  war  für  ihn  und  für  die  Welt  wunderthätig.  Er  glaubt
und  glaubt  mit  Inbrunst  und  mit  Überzeugung,  dass  der  Glaube

Bauer,  Biswmarck’sche  Ära,  12