14  L  Kapitel.  Über  Kartelle  und  Trusts  im  allgemeinen.

ganzen  Bewegung  in  den  Kartellen  und  Trusts  der  Großindustrie
sowie  auch  in  den  Vereinigungen  der  großen  Transportunternehmungen
  enthalten  ist;  ganz  geringe  Bedeutung  kommt  neben
diesen  den  ähnlichen  Organisationen  des  Handels  zu,  und  die
Urproduktion  kann  auf  diesem  Gebiet  bloß  einige  mißlungene
Versuche  aufweisen.  Hiervon  bildet  nur  der  Bergwerksbetrieb
eine  Ausnahme,  evident  deshalb,  weil  dieser  Zweig  der  Urproduktion
  eine  großindustrielle  Organisation  erfordert  und  mit
der  Großindustrie  durch  eine  Reihe  von  Wechselwirkungen  verbunden
  ist,  so  daß  er  aus  diesem  Grunde,  wie  auch  insbesondere
infolge  seiner  regen  Teilnahme  an  der  großen  Konkurrenz  direkt
als  großindustrielle  Unternehmung  betrachtet  werden  muß.

Die  Entstehung  der  Kartelle  wird  auf  dem  Gebiete  des
Handels  durch  zwei  Umstände  erschwert.  Der  eine  ist  die  verhältnismäßig
  geringere  Kapitalinvestition,  wodurch  der  Kaufmann
nach  Verkauf  seines  Vorrates  leicht  andere,  mit  den  früheren
konkurrierende  Waren  absetzen  kann,  wobei  eine  infolge  der
Entwicklung  der  Industrie  billiger  und  ökonomischer  gewordene
Produktion  ihm  eher  zu  Nutzen,  als  zu  Schaden  gereicht,  um  so
eher,  da  der  vermittelnde  Handel  die  Preisschwankungen,  bis  die
Waren  zu  den  Konsumenten  gelangen  —  was  nicht  selten  längere
Zeit  dauert  —  stets  ausnützen  kann.  Das  zweite  Moment  liegt  in
der  persönlichen  Verpflichtung  des  Kaufmannes,  welche  jedenfalls
eine  geringere  Garantie  bietet,  als  wenn  nicht  nur  das  einzelne
Individuum,  sondern  auch  das  Schicksal  einer  ganzen  Industrieunternehmung
  an  das  Kartell  gebunden  ist.!)

Auf  dem  Gebiete  des  Handels  sind  also  die  Kartelle  mehr
vorübergehende,  hie  und  da  auftauchende,  jedoch  bald  verschwindende
  Erscheinungen  und  werden  nur  dann  permanent,
wenn  sie  einem  Kartell  ihrer  Vorgänger  im  Produktionsprozeß
zu  dem  Zwecke  der  Selbsthilfe  entgegentreten.

So  hat  z.B.  das  Kartell  der  ungarischen  Zuckergroßkaufleute
  und  der  Petroleumverkäufer  einen  ähnlichen  Zweck  ver-1)

  Der  einzelne  Kaufmann  arbeitet  mit  einem  viel  geringeren  stehenden  Kapital,
als  die  Industrieunternehmung,  welche  nicht  auf  Lebensdauer  einer  Person,  sondern
auf  bedeutend  längere  Zeit  gegründet  wird,  so  daß  sie  von  dem  jeweiligen  Besitzer
unabhängig  auch  eine  unabhängige  Existenz  führt.  Insbesondere  ist  es  bei  industriellen
  Kartellen  üblich,  zu  bedingen,  daß  die  Kartellverpflichtung  die  Fabrik  auch  im
Falle  der  Veränderung  in  der  Person  des  Besitzers  belastet.