&amp;  2.  Die  Entstehung  der  Trusts.  17

bandelt.  Wir  folgen  seinen  Ausführungen,  indem  wir  diese  Gründungsoperationen
  in  ihren  Hauptzügen  darstellen.

Der  Promoter  sichert  sich  eine  „Option“  auf  die  einzelnen
Fabriken,  und  zwar  womöglich  zu  einem  Preise,  der  unter  dem
Kapitalwert  des  Einkommens  bleibt  Diese  Fabriken  trachtet
er  nun  der  neuen  Gesellschaft  zu  möglichst  hohen  Preisen  zu
verkaufen.  Infolge  der  Option  gewinnt  er  ein  Vorkaufsrecht  auf
die  betreffenden  Fabriken,  welches  er  natürlich  nur  dann  geltend
macht,  wenn  die  Trustgründung  gelungen  ist.)  Die  Hauptsache
hierbei  ist,  daß  der  Promoter  mit  den  Geschäfts-  und  Rentabilitätsverhältnissen
  der  einzelnen  Fabriken  vertraut  sei.  Denn  seine
Aufgabe  ist  es  zu  berechnen  und  festzustellen,  wie  die  Rentabilität
der  neuen  Vereinigung  sich  gestalten  wird,  welche  Ersparnisse
durch  Zentralisierung  der  Administration,  Entlassung  der  zu  hoch
bezahlten  Beamten,  zweckmäßige  Einteilung  der  Lieferungen,
Ersparnisse  an  Frachtsätzen,  Sicherung  eines  billigeren  Eskompt-Zinsfußes,
  Herabdrückung  der  Preise  des  in  größeren  Quantitäten
angeschafften  Rohmaterials  usw.  zu  erreichen  sind.

Wenn  der  Promoter  mit  all  diesen  Fragen  im  klaren  ist,
nimmt  er  die  Unterhandlungen  mit  den  einzelnen  Unternehmungen
auf.  Keinem  Fabrikanten  teilt  er  mit,  für  welche  Summe  er  den
Betrieb  des  Konkurrenten  ankauft,  denn  jeder  ist  ja  der  Ansicht,
  daß  sein  Betrieb  mehr  wert  ist,  und  es  würde  die  Wertbestimmung
  am  meisten  erschweren,  wenn  die  Konkurrenten
selbst  oder  deren  Vereinigung  in  dieser  Sache  vorgehen  könnten.
Als  Erlös  für  die  einzelnen  Fabriken  verspricht  der  Promoter
entweder  bares  Geld  oder  die  Aktienscheine  der  neu  zu  gründenden
  Gesellschaft.

Selbstverständlich  muß  der  Gründer  —  dieser  überredende
Optimist,  wie  ihn  Jenks  richtig  nennt,  —  vor  allem  bestrebt
sein,  die  in  dem  betreffenden  Industriezweig  wirkenden  Großunternehmungen
  zu  gewinnen,  denn  hiervon  hängt  der  Erfolg
seines  Unternehmens  ab.  Deshalb  sichert  er  diesen  Großindustrien
einen  günstigen  Kaufpreis  und  verpflichtet  sich  nötigenfalls  denselben
  in  bar  zu  bezahlen.  Als  Beispiel  diene  die  Gründung

!)  Dieses  Vorkaufsrecht  lautet  selbstverständlich  auf  einen  fixen  Termin.  Der
Fabrikant,  dessen  Unternehmung  der  Promoter  in  den  Trust  einzuschmelzen  beabsichtigt,
wird  gern  und  ohne  Gegenwert  ein  kurz  befristetes  Vorkaufsrecht  gewähren,  da  er
im  Falle  des  Gelingens  einen  großen  Nutzen  zu  erwarten  hat.

Baumgarton-  Meszl&amp;ny.  2