26  I.  Kapitel.  Über  Kartelle  und  Trusts  im  allgemeinen.

acht  lassen,  daß  die  allzu  große  Preissteigerung  durch  die  Überproduktion
  des  Auslandes  erschwert  wird,  denn  es  gibt  Situationen
  —  auf  deren  Gründe  wir  noch  zurückkehren  —,  in  welchen
ein  Land  gezwungen  ist,  seinen  Export  auch  mit  Verlust  aufrecht
  zu  erhalten.  Während  der  Schutzzoll  unter  staatlicher
Autorität  steht,  ist  das  Kartell  oft  gesetzlich  ausgestoßen  und
nicht  anerkannt.  Wenn  der  Schutzzoll  für  die  Industrie  eine
staatliche  Hilfe  bedeutet,  so  ist  das  Kartell  meistens  Selbsthilfe,
obzwar  es  die  gesetzlichen  und  berechtigten  Schranken  derselben
nur  allzu  oft  übersteigt.

Der  Zusammenhang  von  Kartell  und  Schutzzoll  wird  am
besten  durch  den  Einfluß  charakterisiert,  den  die  Zollpolitik  einzelner
  Staaten  auf  die  Kartellierung  ausübt.  Die  Kartellbildung
Belgiens  wird  stets  intensiver,  trotzdem  Belgien  im  Jahre  1865
zu  dem  System  des  Freihandels  übergegangen  ist.  Auch  in
England,  in  der  Heimat  des  Freihandels,  verbreitet  sich  rasch
die  Idee  der  Kartellierung,  obzwar  sie  in  dem  stark  individualistischen
  Charakter  des  Unternehmers  und  in  der  geographischen
Lage  dieses  Landes  starke  Hindernisse  zu  überwinden  hat.')
Und  auch  in  Deutschland  sind  ja  bereits  vor  dem  Zolltarif  des
Jahres  ı879  Kartelle  entstanden,  welche  als  Folgen  der  ı870er
Krise  zu  betrachten  sind.  Die  Zollvereinigung  Österreichs  mit
Ungarn  verfolgt  in  stets  gesteigertem  Maße  eine  Tendenz  zur
Schutzpolitik,  wie  dies  die  stets  steigenden  Zolisätze  der  1869  er,
ı878er  und  ı882er  Tarife  zeigen.?)  Trotzdem  beginnt  die  intensivere
  Kartellbildung  in  Österreich  mit  dem  Jahre  1873,  in  Ungarn
  erst  mit  dem  Jahre  1890.  Die  nordamerikanische  Union
wurde  infolge  des  bis  zum  äußersten  gesteigerten  Protektionismus
ein  wahres  Treibhaus  für  die  Trustbildung.

AU  dies  zeigt,  daß  der  Schutzzoll  die  Kartell-  und  Trustbildung
  erleichtert,  jedoch  auch  der  Freihandel  diesen  Entwicklungsprozeß
  nicht  vereitelt.

Während  die  Wirkung  des  Schutzzolles  auf  die  Entstehung
des  Kartells  eher  vom  theoretischen  Standpunkt  wichtig  erscheint,
ist  die  Wirkung  des  Zolles  auf  die  Tätigkeit  des  Kartells
  resp.  die  wirtschaftlichen  Folgen  der  Kombination
  dieser  beiden  eines  der:  wichtigsten  Probleme  der  Kar-!)

  Vergl.  Liefmann  a.  a.  O.S.  9.
*)  Vergl,  L,  Lang,  Hundert  Jahre  Zollpolitik,  übersetzt  von  A.  Rosen,  1905.