8  3.  Einfluß  des  Schutzzolles  auf  Kartelle  und  Trusts,  27

tellfrage.  Auch  in  den  Verhandlungen  der  deutschen  Kartell-Enquete
  bildete  den  Kern  der  Debatte  der  Fragepunkt:  „Welche
Preise  konnte  das  Kartell  auf  dem  inländischen  und  ausländischen
Markte  für  seine  Erzeugnisse  erzielen?  Welche  Erwägungen  waren
für  die  Festsetzung  des  Inlands-  und  Auslandspreises  maßgebend?“
Auch  bei  diesen  Verhandlungen  wurde  wiederholt  auf  jene  Erscheinung
  hingewiesen,  daß  parallel  mit  der  Ausnützung  des
Schutzzolles  die  Fabrikanten  einen  Teil  ihrer  Produktion  zu
Schleuderpreisen  exportieren  und  die  inländischen  Preise  künstlich
  hoch  halten.

Dieses  Vorgehen,  das  sogenannte  „underselling“  oder
„dumping“,  wird  zu  einem  regelmäßigen  Mittel  der  Kartellpolitik,
  wenn  der  Export  des  betreffenden  Landes  weder  ganz
unbedeutend,  noch  unverhältnismäßig  groß  ist.  Falls  der  Export
unbedeutend  ist  (z.  B.  aus  Ungarn),  so  hat  die  Verschleuderung
keinen  Zweck,  denn  zu  billigem  Preise  kann  man  ja  die  Waren
auch  im  Inlande  leicht  absetzen,  da  die  Produktionskraft  der
Industrie  mit  der  Konsumtionsfähigkeit  der  Bevölkerung  ohnehin
nicht  Schritt  hält.  Andererseits,  wenn  der  innere  Markt  eines
Staates  im  Verhältnis  zu  dem  überwiegenden  Export  klein  ist
—  wie  dies  das  Beispiel  der  belgischen  Eisen-  und  Stahlindustrie
zeigt  —  so  würde  durch  Herabsetzung  der  Preise  die  Industrie
in  erster  Linie  sich  selbst  schädigen,  denn  sie  könnte  in  dem  verhältnismäßig
  geringen  Quantum  des  inländischen  Absatzes  selbst
bei  beträchtlicher  Erhöhung  der  Inlandspreise  keinen  Ersatz  für
das  große  Quantum  des  Exports  zu  niedrigen  Preisen  finden.  So
wurde  bei  den  kontradiktorischen  Verhandlungen  ‚konstatiert,  daß
das  Koks-Kartell  mit  8—ıo  Mark  exportiert  hat,  während  der
Inlandspreis  ı7  Mark  betrug,  daß  Bleche  zu  103  Mark,  Stabeisen
zu  100  Mark  exportiert  und  trotzdem  der  Inlandspreis  bis  150,
resp.  ı25  Mark  künstlich  hochgehalten  wurde.  Infolge  des
deutschen  Schleuderexports  sind  sogar  Schienen  an  dem  Antwerpener
  Markte  bis  zu  100  Francs  gesunken.

Auch  die  amerikanische  Enquete  brachte  ähnliche  Erscheinungen
  ans  Licht.  So  exportierte  der  Stahltrust  zu  23  Dollar
per  Tonne  jene  Waren,  welche  in  Amerika  zu  28  Dollar  abgesetzt
  wurden.  Die  American  Tobacco  Company  hat  den
Exportpreis  der  Zigaretten  bedeutend  unter  dem  Inlandspreis
festgesetzt.  Zur  Verteidigung  eines  ähnlichen  Vorgehens  beruft