&amp;  4.  Begriff  der  Kartelle  und  Trusts.  35

eines  Schleuderexports  mag  mit  Erfolg  gegenüber  einem  Staate
befolgt  werden,  dessen  Industrie  unentwickelt  und  nicht  konkurrenzfähig
  ist.  Doch  eine  derartige  Spannung  würde  wieder
einen  Kampf  auf  Leben  und  Tod  bedeuten,  welcher  früher  oder
später  zu  einem  Friedensschluß  der  feindlichen  Kartelle  führen
müßte,  und  zwar  in  der  Form  eines  gemeinsamen  Kartells,  welches
  die  Absatzgebiete  zwischen  den  Industrien  der  beiden  Staaten
aufteilt  und  der  Produktionsfähigkeit  derselben  anpaßt.

8  4.  Begriff  der  Kartelle  und  Trusts.

Die  Beobachtung  der  äußeren  Erscheinungen  bei  der  Bil
dung  der  Kartelle  und  Trusts  hat  gezeigt,  daß  dieselben  Vereinigungen
  und  Assoziationen  sind,  welche  die  Einträglichkeit
der  Produktion  heben  wollen,  indem  sie  die  Konkurrenz  einschränken
  oder  ausschließen.  Dies  ist  natürlich  keine  Definition;
doch  nähert  sie  sich  ihr  mehr,  als  man  auf  den  ersten  Blick  wohl
denken  könnte.  Definitionen  sind  entweder  logisch  richtig,  aber
nichtssagend;  oder  sie  enthalten  die  praktisch  wesentlichen  Bestandteile
  der  unter  sie  gehörigen  Erscheinungen,  sind  jedoch  in
diesem  Falle  begrifflich  meist  zu  eng.  Dies  trifft  in  erhöhtem
Maße  auf  die  Definition  der  Kartelle  und  Trusts  zu.  Scheiden
wir  aus  derselben  alles  aus,  was  nicht  unbedingt  bei  jedem  Kartell
und  Trust  vorkommt,  so  bleibt  uns  kaum  ein  faßbares  Kriterium;
beide  Begriffe  haben  die  Eigenart,  keinen  prinzipiell  einheitlichen,
von  verwandten  Begriffen  streng  abgeschiedenen  Erscheinungs-Kreis
  zu  bezeichnen;  sie  umfassen  eine  Menge  auch  untereinander
wesentlich  verschiedener  und  äußerlich  nicht  streng  abgegrenzter
wirtschaftlicher  Gebilde,  in  welchen  allen  ein  gemeinsames  Grundprinzip
  enthalten  ist,  welches  jedoch  auch  in  anderen  Zusammenstellungen
  vorkommt,  die  wir  von  unserem  Begriff  abgrenzen
müssen.  Dies  erklärt  auch  die  Verschiedenheit  und  Vielartigkeit
der  Kartelldefinitionen,  deren  keine  zur  allgemeinen  Anerkennung
gelangt  ist.  Ein  jeder  Schriftsteller  begrenzt  sie  so  zu  sagen
zum  eigenen  Gebrauch  und  hält  es  für  unwesentlich,  gegen  diejenigen
  Stellung  zu  nehmen,  die  jene  Grenzen  anders  bestimmen.!)

7)  Von  den  verschiedenen  Kartelldefinitionen  wollen  wir  nur  einige  erwähnen:
Pohle  (Die  Kartelle  der  gewerblichen  Unternehmer,  Leipzig  1898,  S.  11):
„Die  auf  dem  Wege  des  freien  Vertrags  entstandenen  Vereinigungen  von  Wirtschafts-3*

