$  4.  Begriff  der  Kartelle  und  Trusts.  39

sobald  sie  nur  denselben  wirtschaftlichen  Zweck  verfolgen.  So
z.  B.  gehören  eine  Glasfabrik  und  eine  Elektrizitätsanlage  gewiß
nicht  zum  selben  Produktionszweige;  da  jedoch  beide  dasselbe
wirtschaftliche  Bedürfnis:  die  Beleuchtung  befriedigen,  so  kann
auch  unter  ihnen  ein  Kartell  geschlossen  werden.

Schließlich  enthält  unsere  Definition,  wenn  sie  die  Ausschließung
  der  Konkurrenz  hervorhebt,  auch  die  Prevention  der
Konkurrenz  in  sich.  Nach  Verbreitung  der  Kartelltendenzen
wiederholt  sich  natürlich  nicht  mehr  jener  geschichtliche  Prozeß,
daß  die  Unternehmer,  durch  die  schädliche  Konkurrenz  gezwungen,
  dem  Selbsterhaltungstriebe  folgend  sich  vereinigen,
sondern  das  Kartell  kommt  teilweise  zur  Sicherung  einer  monopolistischen
  Situation  und  zur  Ausbeutung  der  hiermit  verbundenen
  Vorteile,  teilweise  um  der  unbedingt  auftauchenden  Konkurrenz
  entgegentreten  zu  können,  zustande,  lange  bevor  die  Unternehmer
  die  schädlichen  Folgen  der  Konkurrenz  empfinden  bezw.
eine  Konkurrenz  zwischen  ihnen  entstanden  ist.

Dies  und  nicht  mehr  ist  es  demnach,  was  in  die  Definition  der
Kartelle  aufgenommen  werden  kann:  dieselben  sind  Vereinigungen
von  Unternehmern  oder  Unternehmungen,  welche  die  Beschränkung
  oder  Ausschließung  der  Konkurrenz  bezwecken.  In  diesem
allgemeinen  Begriff  des  Kartells  ist  auch  der  Trust  enthalten  —
eine  wesentliche  Abweichung  von  den  gewöhnlichen  Definitionen,
weshalb  sie  einer  weiteren  Begründung  bedarf.

Die  übliche  Parallele  resp.  Gegenüberstellung  von  Kartell
und  Trust  ist  das  Resultat  eines  logischen  Fehlers.!)  Die  herr-!)

  Die  Grenzlinie  zwischen  Trust  und  Kartell  zieht  Tschierschky  (a.  a.  O.
S.  ıı)  in  folgenden  5  Punkten:  a)  Die  Organisation  des  Trusts  beruht  nicht  auf
Vertrag,  sondern  auf  (Aktien)  Besitz;  b)  Das  Kartell  kann  gekündigt  werden,
während  der  Trust  sich  nur  infolge  einer  Krise  auflöst;  c)  Das  Kartell  beeinflußt
nur  das  geschäftliche  Resultat,  der  Trust  hingegen  auch  die  technische  und  Betriebseinrichtung;
  d)  Der  Trust  hebt  die  Unternehmerselbständigkeit  der  einzelnen  Fabriken
gänzlich  auf,  während  das  Kartell  dieselbe  nur  zeitweise  beschränkt;  e)  Das  Kartell
umfängt  nur  ähnliche  Industriezweige,  während  der  Trust  ganze  Industriegruppen  in
sich  schließt.  (Anderer  Meinung  Liefmann  „Schutzzoll  und  Kartell“  S.  36.)  —
Tschierschky  betrachtet  also  Kartell  und  Trust  als  wesentlich  verschiedene
Begriffe,  definiert  sie  auf  verschiedene  Art  und  bemerkt  auch,  daß  beim  Kartell  das
Organisationskapital  unwesentlich  und  meist  auch  unbedeutend  sei.  All  dies  ist  aber
im  wesentlichen  die  Folge  jener  Grundverschiedenheit,  daß  der  Trust  den  wirtschaftlichen
  Prozeß  der  Produktion  vollkommen  unterwirft,  so  daß  die  sich  vereinigenden
Unternehmungen  schon  aus  dem  Grunde  fester  aneinander  geschmiedet  sind,  da  eine
Kündigung,  wie  bei  dem  Kartell,  ausgeschlossen  ist.  Deshalb  tritt  auch  das  persönliche
Moment  (die  Individualität  der  Unternehmer)  beim  Trust  mehr  in  den  Hintergrund,