$  4.  Begriff  der  Kartelle  und  Trusts.  4I

gegebenen  Beschreibung  der  Trustgründung  ersichtlich  war.  Die
Beteiligung  der  kartellierten  Unternehmungen  an  Prioritäts-  und
Stammaktien,  am  Stimmrecht,  an  Direktionsmitgliedschaften  und
Ämtern  ist  in  den  Statuten  der  neuen  Unternehmung,  des  Trusts,
enthalten;  auch  fehlt  es  an  einem  Kartellvertrag  nicht,  denn  der
Promoter  muß  vor  allem  mit  dem  Willen  der  zu  fusionierenden
Unternehmungen  ins  reine  kommen  und  eine  Vereinbarung  zustande
  bringen:  zu  einer  äußerlich  verbindlichen  juristischen  Form
verdichtet  sich  jedoch  diese  Willenseinigung  nur  in  den  Statuten
des  Trusts.

Der  Unterschied  besteht  also  lediglich  in  einer  Abstufung,
im  Grad  der  Strenge  der  Organisation;  und  wird  unter  Kartellen
die  Vereinigung  der  Unternehmungen  verstanden,  welche  die
freie  Konkurrenz  ausschließen  oder  beschränken  wollen,  so  gehören
  unter  diesen  allgemeinsten  Begriff  der  Kartelle  auch  die
Trusts.

Zum  Begriff  der  Kartelle  im  engeren  Sinn  gelangen  wir
durch  Ausschaltung  des  Trustbegriffs  aus  der  obigen  allgemeinen
Definition.  Und  so  wenig  dies  auch  in  der  Praxis  Schwierigkeiten
  verursacht,  so  schwer  gelingt  die  theoretische  Lösung.
Die  Ursache  ist  wohl  in  der  Unbestimmtheit  und  mehrfachen
Bedeutung  des  Trustbegriffs  zu  erblicken.  Der  Ausdruck  Trust
wird  immer  stets  mehr  verallgemeinert,  und  insbesondere  benützt
denselben  die  amerikanische  Literatur  in  einem  ebenso  weiten
Sinne,  wie  wir  den  der  Kartelle;  derart,  daß  sie  unter  der  Benennung
  Trust  sämtliche  die  Beschränkung  oder  Ausschließung
der  Konkurrenz  bezweckende  Vereinigungen  versteht.!)  Die-1)

  Die  amerikanische  und  englische  Literatur  benutzt  den  Begriff  „Trust“  auch
im  Sinne  der  Kartelle  im  allgemeinen,  währenddem  sie  mit  dem  Ausdruck  „pool“
die  Kartellvereinbarungen  im  engeren  Sinne  bezeichnet.  Die  amerikanischen  und
englischen  Schriftsteller  sehen  von  einer  näheren  Definition  des  Trusts  ab  und
bezeichnen  nur  in  allgemeinen  Umrissen  dessen  Zwecke  und  Wirkungen,  ohne  die
wesentlichsten  Merkmale  hervorzuheben.

So  z.  B.  Dill:  Die  Trusts  sind  eine  herrschende  Vereinigung  von  Kapital,
Besitz,  Geschäft  oder  von  kommerzieller  Macht  und  Energie.

Dodd:  Der  Trust  bedeutet  eine  Handlung,  Vereinbarung  oder  Gruppierung
von  Personen  oder  Vermögen,  von  welchen  vorausgesetzt  wird,  mit  der  Macht  und
der  Absicht  begründet  zu  sein,  um  in  einem  Geschäft  ein  Monopol  zu  erreichen,
die  Konkurrenz  einzuschränken  oder  zu  verhindern  und  den  Preis  zu  beeinflussen
oder  zu  steigern.

Jenks  versteht  unter  Trust  Kapitalorganisationen,  welche  mit  oder  ohne
Berechtigung  kapitalistische  Monopole  genannt  werden.