44  I.  Kapitel.  Über  Kartelle  und  Trusts  im  allgemeinen.

lichen  wirtschaftlichen  Organisation.  Als  z.  B.  der  Whisky-Trust
beschlossen  hatte,  von  80  Fabriken  68  zu  sperren,  so  präsentierte
  sich  diese  Entscheidung  als  Beschluß  von  80  besonderen
juristischen  Personen,  wenn  auch  zu  demselben  Zweck  erfolgt
und  als  Resultat  der  einheitlichen  wirtschaftlichen  Organisation.

Halten  wir  also  in  der  Definition  des  Trusts  die  am  häufigsten
  vorkommenden  Gebilde  vor  Augen,  so  können  wir  sagen,
der  Trust  ist  eine  Aktiengesellschaft  mit  Kartellzweck,
welche  heutzutage  von  den  anderen  Aktiengesellschaften  sich
äußerlich  durch  nichts  unterscheidet  und  nur  im  Zweck,  in
der  Beschränkung  und  Ausschließung  der  Konkurrenz  sich  das
Merkmal  offenbart,  wodurch  der  Trust  vom  allgemeinen  Kartellbegriff
  auszuscheiden  ist.  Obwohl  jedoch  die  Aktiengesellschaft
die  gewöhnlichste  Form  des  Trusts  ist,  gibt  es  auch  andere
Formationen.  So  z.  B.  kennen  wir  Fälle,  wo  der  Zusammenschluß
  der  konkurrierenden  Unternehmungen  auf  einem  stillschweigenden
  Übereinkommen  der  Besitzer  der  Aktienmajoritäten
beruht.  In  diesem  Falle  wird  der  einheitliche  Kartellzweck  der
Greschäftsführung  durch  den  gemeinsamen  und  einheitlichen  Willen
sämtlicher  Majoritäten  bestimmt.  Schließlich  gibt  es  auch  einige
Beispiele  solcher  Trusts,  welche  in  Form  einer  offenen  Handelsgesellschaft
  begründet  wurden;  so  die  Adams  Express  Company
und  die  American  Express  Company;  beide  sind  Paketbeförderungsunternehmungen,
  beide  haben  den  Betrieb  der  Konkurrenzgesellschaften
  teilweise  angekauft,  teilweise  zu  Grunde  gerichtet,
und  nachdem  sie  unter  einander  auch  einen  Kartellvertrag  geschlossen,
  haben  sie  heutzutage  sämtliche  wirtschaftliche  Charakterzüge
  der  Trusts  und  werden  auch  allgemein  als  Trusts  bezeichnet.
  Und  es  wäre  sogar  denkbar,  daß  ein  einzelnes  Individuum
  sämtliche  Unternehmungen  vereinigen  und  so  ein  Trust
auch  ohne  gesellschaftliche  Form  zustande  kommen  könnte,  bei
welchem  die  Führung  mehrerer  Unternehmungen  dem  Willen
eines  einzelnen  unterworfen  wäre,  All  dies  zeigt,  daß  der  Trust
von  seiner  ursprünglichen  Form:  der  Organisation  von  Vertrauensmännern,
  weit  abgewichen  ist.  Sein  gemeinschaftlicher
Grundcharakterzug  in  all  diesen  Formen  bleibt  jedoch  die  einheitlich
  organisierte  Produktion.

Selbstverständlich  wird  es  kaum  vorkommen,  daß  eine  derartige
  Organisation  von  selbst,  ohne  Einschmelzung  oder  Unter-