&amp;  4.  Begriff  der  Kartelle  und  Trusts.  45

werfung  der  konkurrierenden  Unternehmungen  entsteht.  Da
jedoch  dies  prinzipiell  nicht  ausgeschlossen  ist  und  auch  manche
große  Gresellschaftsunternehmungen,  welche  sich  sukzessive  derart
entwickelt  haben,  daß  sie  in  irgendwelchem  Zweige  der  Industrie
eine  monopolartige  Position  sich  eroberten,  ebenfalls  als  Trusts
bezeichnet!)  werden,  kann  der  Trust  definiert  werden  als  eine
Unternehmung  mit  Kartellzweck  (zur  Ausschließung  oder
Beschränkung  der  Konkurrenz),  welche  die  Produktion  in
einer  wirtschaftlich  einheitlichen  Organisation  zusammenfaßt.


Diese  Bestimmung  ist  der  Natur  nach  allgemein  und  farblos,
weil  sie  sämtliche  verschiedenartigen  Formationen  der  Trusts
einschließen  soll.  Trotzdem  ist  sie  geeignet  dazu,  die  Trusts
von  anderen  —  zum  Zweck  der  Einschränkung  oder  Ausschlie-Bung
  der  Konkurrenz  gegründeten  —  Unternehmervereinigungen
(Kartelle  im  engeren  Sinn)  abzusondern.  Sie  eignet  sich  auch
dazu,  die  eigentlichen  Trusts  von  anderen  Formationen  zu
scheiden,  die  ebenfalls  Trusts  genannt  werden,  jedoch  gar  keine
Ähnlichkeit  mit  diesen  zur  Ausschließung  der  Konkurrenz  entstandenen
  Vereinigungen  aufweisen,  so  daß  sich  die  Verwandtschaft
  bloß  auf  den  Namen  beschränkt.  So  werden  in  England
und  Amerika  die  zum  Zwecke  der  Kapitaleinlagen  dienenden
Geldinstitute  Investment  trust  genannt  und  in  letzteren  Zeiten
sind  mehrere  Gesellschaften  entstanden,  die  in  ihre  Firma  die  Bezeichnung
  Trust  aufnehmen,  um  damit  die  Sicherheit  der  Kapitalseinlagen
  anzudeuten.  Doch  ist  ein  Mißtrauen  solchen  Instituten
gegenüber  keineswegs  unbegründet;  der  erst  jüngst  erfolgte  Zusammenbruch
  der  Merchants  Trust  Company  zeigt  zur  Genüge,
daß  ähnliche  Firmen  nicht  immer  des  Vertrauens  (trust)  würdig
sind.  AI  diese  Institute  haben  jedoch  weder  einen  Kartellzweck,
noch  eine  monopolistische  Tendenz,  so  daß  sie  ganz  außerhalb
des  Grebietes  unserer  Untersuchung  fallen.

Schließlich  müssen  wir  die  sogenannten  Trust  Companies  erwähnen,
  welche  jener  gesetzlichen  Bestimmung  entsprechen  wollen,
daß  jede  Aktiengesellschaft  in  dem  Staat,  in  welchem  sie  proto-1)

  So  z.  B.  die  Fabrik  Krupp,  welche  sich  aus  einer  Familiengründung  zu
einem  Trust  auswuchs.  Zwischen  einer  derartigen  Riesenunternehmung  und  dem
durch  Fusion  entstandenen  Trust  ist  der  Unterschied  eigentlich  nur  geschichtlich,
d.  h.  liegt  nur  im  Entstehungsprozeß.