8  4.  Begriff  der  Kartelle  und  Trusts,  47

seine  rechtliche  Selbständigkeit  ganz  aufheben:  der  wirtschaftliche
  Prozeß  der  Erzeugung  der  Waren  bleibt  in  gewissem  Maße
doch  immer  seiner  Disposition  vorbehalten,  widrigenfalls  ist  es
kein  Kartell,  sondern  ein  Trust.  Damit  soll  keineswegs  gesagt
sein,  daß  das  Kartell  die  Produktion  nicht  beeinflussen  kann.
Wir  werden  noch  ausführlich  von  den  Produktionskartellen
sprechen,  die  ja  eben  die  Produktion  zu  regeln  beabsichtigen.
Diese  Regelung  bezieht  sich  jedoch  stets  nur  auf  die  erzeugte
Quantität  und  nicht  auf  den  Produktionsprozeß  der  Güter;
letzterer  bildet  nie  Gegenstand  des  Kartells.

Diese  Grenzlinie  zwischen  Kartell  und  Trust  ist  unseres
Wissens  in  der  Literatur  bisher  nicht  genügend  beleuchtet
worden.  Wir  können  höchstens  einen  Vergleich  von  Halles
zitieren,  welcher,  zwar  an  und  für  sich  nicht  vielsagend,  zur  Beleuchtung
  unserer  Definition  doch  beitragen  kann.  Halle  bemerkt,
  zwischen  Kartell  und  Trust  bestehe  dasselbe  Verhältnis,
wie  zwischen  Staatenbund  und  einheitlichem  Staat:  ersterer  sei
eine  Vereinigung  mehrerer  Staaten  mit  Beschränkung,  jedoch
nicht  Aufopferung  ihrer  Unabhängigkeit  zur  Verwirklichung  gewisser
  bestimmter  politischer  Zwecke;  letzterer  ein  Subjekt,
eine  einheitliche  Organisation.  Wir  wissen,  daß  juristisch,  vom
formellen  Standpunkt  aus  dieser  Vergleich  nicht  zutrifft,  denn
auch  das  Kartell  kann  als  Einheit  auftreten  und  der  Trust  muß
nicht  unbedingt  äußerlich  als  Einheit  zur  Erscheinung  gelangen.
Suchen  wir  jedoch  die  Einheit  nicht  in  der  Form,  sondern  in  der
wirtschaftlichen  Organisation  des  ganzen  Produktionsprozesses,
so  kann  das  Kartell  als  ein  Bund  von  Unternehmungen
(Beschränkung  der  bezüglich  der  Produktion  selbständigen  Unternehmungen
  zu  einem  bestimmten  wirtschaftlichen  Zweck),  der
Trust  hingegen  als  eine  einheitliche  Unternehmung
mit  einheitlicher  Organisation  des  Produktionsprozesses
  bezeichnet  werden.

Und  in  der  Tat,  der  Begriff  der  Unternehmung  ist  für  den
Trust  zutreffend.  Unter  Unternehmung  versteht  die  Volkswirtschaftslehre
  die  selbständige,  von  der  Familienwirtschaft  der
Unternehmer,  Beamten  und  Arbeiter  äußerlich,  lokal  losgelöste
Geschäftsanstalt,  welche  nach  rein  kaufmännischen  und  technischen
Gesichtspunkten  angelegt  und  betrieben,  in  der  Hand  des  das
Kapital  beschaffenden  oder  besitzenden  Unternehmers  mit  Hilfe