$  6.  Zurückführung  auf  die  element.  Erscheinungen  der  Volkswirtschaft.  ;

unter  den  betreffenden  Unternehmungen,  nicht  bloß  zeitweilig
beschränkt,  sondern  ein  für  allemal  aufgehoben  wird.

AU  diese  Formationen:  Korners,  Ringe,  Concerns  und
Fusionen  kommen  im  folgenden  nur  als  Hilfsmittel  zur  Verwirklichung
  von  Kartellzwecken,  aber  nicht  als  selbständige
Formationen  in  Betracht.

&amp;  6.  Zurückführung  der  Entstehung  der  Kartelie  und  Trusts
auf  die  elementaren  Erscheinungen  der  Volkswirtschaft.

Es  fragt  sich  aber:  wozu  setzen  sich  die  Unternehmer  diesen
Zweck?  Was  veranlaßt  sie,  ganz  oder  teilweise  ihrer  Unabhängigkeit
  zu  entsagen  und  hiermit  auf  das  Recht  der  vollen  und
rücksichtslosen  Ausnützung  jener  Möglichkeiten  zu  verzichten,
die  die  „Sphinx  Konjunktur“  in  ihrem  Schoße  birgt,  auf  das
Recht,  welches  mit  dem  Begriff  des  Unternehmers  sozusagen
untrennbar  verwachsen  ist?

Um  auf  diese  Fragen  die  Antwort  zu  finden,  geht  Liefmann!)
  von  jenen  drei  Formen  des  Tausches  und  der  Preisbildung
  aus,  die  Menger  in  seinen  „Grundsätzen  der  Volkswirtschaftslehre“*
  unterscheidet,  und  betrachtet:  ı.  den  Tausch  eines
unteilbaren  Monopolgutes,  2.  den  Tausch  von  Quantitäten  eines
Monopolgutes,  und  3.  den  Fall,  daß  Güter  derselben  Art  von
mehreren  vertauscht  werden.  So  gelangt  er  zu  dem  Ergebnis,
daß  Ausgangspunkt  des  Handelns  des  tauschwirtschaftlichen
Subjekts  das  Streben  nach  Gewinn  sei.  Um  möglichst  hohen
Gewinn  aus  dem  Tausch  zu  erzielen,  müsse  das  Wirtschaftssubjekt
  ı.  möglichst  hohe  Preise  für  seine  Güter  zu  erlangen  suchen.
Um  diese  zu  erlangen,  müsse  es  aber  2.  eine  rationelle  Angebotspolitik
  betreiben  können,  d.  h.  die  Tauschgüter  in  solchen  Mengen
auf  den  Markt  bringen,  die  es  nur  den  kaufkräftigsten  Käufern  gestatten,
  zum  Tausch  zu  gelangen  und  die  weniger  kaufkräftigen
vom  Tausch  ausschließen;  hierzu  müsse  es  wieder,  da  ihm  die
Konkurrenz  die  Möglichkeit  einer  solchen  Angebotspolitik  abschneide,
  3.  einen  eigenen,  mindestens  relativ  konkurrenzfreien
Markt,  ein  Monopol  haben.  Das  Wirtschaftssubjekt  müsse  also
notwendigerweise  zuerst  Monopolisierungspolitik  anfangen,  d.  h.
die  Konkurrenten  zu  beseitigen  suchen,  und  so  entspinne  sich  der

1)  A,  20.85.29.
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