52  L  Kapitel.  Über  Kartelle  und  Trusts  im  allgemeinen.

Konkurrenzkampf,  der  die  Eigentümlichkeit  habe,  das  Wirtschaftssubjekt
  zu  einer  der  Monopolistenpolitik  gerade  widerstrebenden
Handlungsweise  zu  zwingen.  Es  müsse  ı.  nicht  nur  keine
höheren,  sondern  niedrigere  Preise  fordern  wie  seine  Konkurrenten,
denn  nur  so  werden  alle  Abnehmer  sich  ihm  zuwenden;  hierzu
sei  2.  notwendig,  daß  das  betreffende  Wirtschaftssubjekt  auch
die  ganze  Nachfrage  zu  jenen  Preisen  befriedigen  könne,  es
müsse  also  von  einer  vorteilhaften  Angebotspolitik  vorläufig  absehen.
  Da  aber  meistens  alle  die,  welche  Güter  derselben  Art
auf  demselben  Markt  vertauschen,  dieselbe  Politik  zu  gleicher
Zeit  betreiben,  so  sei  die  Folge,  daß  das  Erlangen  eines  Monopols
  keinem  gelingt.  Gelänge  es  aber  einem,  so  würde  sofort
wieder  neue  Konkurrenz  entstehen.  Tatsächlich  komme  es  jedoch
gewöhnlich  nicht  so  weit,  und  man  begnüge  sich  damit,  sich  die
Absatzgelegenheit  für  den  erzeugten  Grütervorrat  zu  erkämpfen,
und  zwar  möglichst  unter  vollkommener  Ausnutzung  der  jeweiligen
  Produktionsmittel,  und  suche  dann  in  der  Größe  des  Absatzes
einen  Ersatz  zu  finden  für  die  geringe  Höhe  der  Konkurrenzpreise
  (Prinzip:  großer  Umsatz,  kleiner  Nutzen.  Da  nun  der
fortgesetzte  Konkurrenzkampf  nur  in  den  seltensten  Fällen  zum
Siege  eines  der  Konkurrenten  und  zu  dessen  Monopol  führe,  so
hätten  sich  die  tauschwirtschaftlichen  Subjekte  zu  allen  Zeiten
nach  anderen  Mitteln  umgesehen,  welche  geeignet  wären,  die
Konkurrenz  zu  beseitigen,  ihnen  ein  Monopol  zu  verschaffen.
Solche  Mittel  sind  die  staatlicher  Hilfe  und  die  gemeinsamer
Selbsthilfe,  die  Verbände.

Wie  konsequent  auch  diese  Ableitung  des  Wesens  und
Zwecks  der  Unternehmerverbände  aus  den  typischen  Bestrebungen
der  Tauschsubjekte  durchgeführt  und  wie  tadellos  sie  auch  vom
rein  deduktiven  Standpunkt  sein  mag,  so  können  wir  uns  mit
ihr  doch  unmöglich  zufrieden  geben,  ehe  wir  ihren  weiteren  Zusammenhang
  mit  dem  Ganzen  des  wirtschaftlichen  Lebens,  mit
den  Gesetzen  der  Preisbildung,  des  Angebots  und  der  Nachfrage,
aufgeklärt  haben.  Wir  müssen  uns  vor  allem  vergegenwärtigen,
daß  die  Kartellbildung  selbst  eine  Reaktion  auf  die  Ergebnisse
  der  frei  waltenden  Gesetze  des  Angebots  und  der  Nachfrage
  bedeutet.  Im  Prinzip  ist  die  Preisbildung  das  Ergebnis
der  gegenseitigen  Wertschätzungen  einerseits  der  Subjekte  des
Angebots,  andererseits  der  der  Nachfrage;  also  eine  Ziffer,  die