64  IL  Kapitel.  Arten  der  Kartelle  und  Trusts.

einfachste  Methode  der  Beseitigung  der  Wirkungen  der  Konkurrenz.


Die  gemeinsame  Festsetzung  der  Preise  kann  einen  doppelten
  Zweck  haben:  ı.  das  Anstreben  von  Minimal-  oder  Maximalpreisen,
  die  eine  gewisse  Lukrativität  der  Produktion  sichern;
und  2.  eine  stufenweise  Erhöhung  bezw.  Herabdrückung  der
Preise,  was  der  Erhöhung  des  Unternehmergewinnes  gleichkommt.
Die  Minimalpreisvereinbarungen  und  die  stufenweise  Erhöhung
des  Preises  ist  das  Vorgehen  der  Angebotskartelle,  die  Maximalpreisvereinbarungen
  und  stufenweise  Herabdrückung  des  Preises
hingegen  das  der  Nachfragekartelle.e  Namentlich  bei  Angebotskartellen
  pflegen  die  Preisvereinbarungen  auch  mit  anderen  Abmachungen,
  die  sich  auf  die  Bedingungen  des  Absatzes  und  der
Preisbestimmung  beziehen,  verbunden  zu  werden.  Durch  Begünstigungen
  in  diesen  Absatzbedingungen  wird  oft  die  Wirkung
des  Preiskartells  wieder  vereitelt.

Die  Kartellierung  der  Produktion  hat  mit  der  Preiskartellierung
  soviel  gemein,  daß  sie  den  Wettbewerb  der  Unternehmer
nicht  aufhebt,  sondern  bloß  das  Eintreten  der  wirtschaftlichen
Folgen  desselben  verhindert.  Diese  Wirkung  der  Produktionskartellierung
  führt  Landesberger!)  auf  jenes  wirtschaftliche
Gesetz  zurück,  wonach  die  Höhe  der  Produktionskosten  im  verkehrten
  Verhältnis  steht  mit  dem  Wachsen  des  Umfanges  der
Produktion.  Diese  Einschränkung  der  Produktion  setzt  den
Produktionskosten  eine  Minimalgrenze  und  verhindert  dadurch
auch  das  Sinken  des  Preises  unter  diese  Minimalgrenze.  Es  liegt
auf  der  Hand,  daß  diese  Art  der  Kartellierung  das  weiteste  Feld
bei  Überproduktionskrisen  besitzt,  da  sie  die  Grundursache  des
Übels,  die  Überproduktion  beseitigt.

Die  Gewinnausgleichung  —  nach  Pohle  die  vierte  Kartellierungsmethode
  —  will  die  Beweggründe  des  Wettbewerbs
schwächen  oder  einschränken  und  hierdurch  ihn  selbst  und  seine
Folgen  auf  das  Minimum  herabdämpfen.  Da  in  der  individualistischen
  Gesellschaftsordnung  für  den  einzelnen  nicht  die  Produktionsfähigkeit,
  sondern  die  Einträglichkeit  seines  Greschäfts
maßgebend  ist,  führt  diese  Kartellierungsmethode  dahin,  daß
der  einzelne  Unternehmer  nicht  mehr  produziert,  als  notwendig

)  A  20.  S.  318,