66  I.  Kapitel.  Arten  der  Kartelle  und  Trusts.

vergangenen  Jahres.  Es  kommen  natürlich  auch  die  Lage  der
einzelnen  Unternehmungen  und  die  Frachtkosten  in  Betracht.

Zur  Durchführung  der  Verteilung  des  Absatzes  wird  oft  das
Errichten  eines  eigenen  Organs,  einer  Verkaufsstelle,  eines  Syndikats
  notwendig.  Wird  aber  mit  der  Befriedigung  des  Absatzes
ein  derartiges  Organ  betraut,  so  fällt  diese  Vereinbarung  schon
unter  den  Begriff  der  Absatzkartellierung,  die  Pohle,  als  die
fünfte  Methode  der  Kartellierung,  absondert.!)  Nach  seiner  Ansicht
  kann  von  Aufteilungskartellierung  nur  die  Rede  sein,  so
lange  der  Verkauf  selbst  in  Händen  des  einzelnen  Kartellmitglieds
  bleibt.?)

Auf  der  Verteilung  des  Absatzes  beruhen  auch  jene  Kartelle,
die  bei  Submissionen  vereinbart  werden.  Die  Vereinbarung  kann
dahin  gehen,  die  Offerte  gemeinsam  einzureichen  und  im  Falle
der  Erlangung  des  Auftrags  denselben  in  einem  vorher  festgestellten
  Verhältnis  unter  sich  zu  verteilen;  oder  aber  schon  von
vornherein  einen  Turnus  festzusetzen,  nach  welchem  an  den
Submissionen  teilgenommen  wird,  wobei  dann  im  einzelnen  Fall
nur  derjenige  Bewerber  offeriert,  der  nach  dem  Turnus  an  die
Reihe  kommt,  die  übrigen  aber  entweder  überhaupt  nicht,  oder
bloß  zum  Schein  mit  unannehmbaren  Offerten  teilnehmen.  In
beiden  Fällen  werden  die  Aufträge  nicht  örtlich,  sondern  zeitlich
  aufgeteilt.

Wirtschaftlicher  Zweck  dieser  Kartellierungsmethode  ist  die
gänzliche  Ausschließung  des  Wettbewerbs  unter  den  Kartellmitgliedern.
  Der  Konsument  ist  nicht  in  der  Lage,  zwischen  den
Kartellmitgliedern  zu  wählen:  entweder  hält  er  sich  an  den  vom
Kartell  ihm  zugewiesenen  Unternehmer,  oder  er  muß  von  der  Bestellung
  bezw.  dem  Kauf  dem  Kartell  gegenüber  Abstand  nehmen.

Bei  der  Kartellierung  des  Absatzes  endlich  erfolgt  die  unmittelbare
  Beseitigung  des  Wettbewerbs  ganz  allgemein  und  auch
nach  außen  bemerkbar  dadurch,  daß  die  Konsumenten  einem
Kartellorgan  —  Verkaufsstelle,  Syndikat  usw.  —  zugewiesen
werden,  welches  die  Aufteilung  des  Absatzes  nicht  nach  Maßgabe
  des  Gesetzes  des  Angebots  und  der  Nachfrage,  sondern
eines  im  vorhinein  festgesetzten  Planes  besorgt.?)

I)  Siehe  unten  S.  73.
?)  So  auch  Grunzela.  a.  O.
8),  Landesberger  a.  a.  O.  S.  321,