68  I.  Kapitel.  Arten  der  Kartelle  und  Trusts.

die  Vertragsteile  sich  verpflichten,  nur  im  Sinne  der  Usancen
Geschäfte  zu  schließen.!)  Dies  ist  aber  unrichtig,  denn  solchen
Verträgen  fehlt  die  Absicht  der  Beschränkung  des  Wettbewerbs,
  das  charakterisierende  Merkmal  des  Kartells..  Allerdings
ist  die  Grenzlinie  schwankend.  Soweit  diese  Verträge  als  Kartelle
gelten  können,  teilen  sie  jene  Eigenschaft  der  Preiskartelle,
die  Konkurrenz  selbst  nicht  zu  beseitigen,  sondern  bloß  ihre
Folgen  abzuschwächen,  und  andererseits  die  Unabhängigkeit  der
Unternehmer  nur  sehr  wenig  zu  beeinträchtigen.  Die  Regelung
der  Verkaufsbedingungen  pflegt  meistens  in  Verbindung  mit  den
Preiskartellen  vorzukommen,  schon  um  Mißbräuchen  vorzubeugen,
denn  sonst  könnte  das  Preiskartell  leicht  durch  Gewährung  von
anderen  Begünstigungen  (hohe  Kassaskonti,  Rabatte  usw.)  illusorisch
gemacht  werden.?)  Als  Beispiel  eines  Konditionenkartells  ist  auf
die  Vereinbarung  der  Budapester  und  Provinzmühlen  vom
Jahre  ı888  hinzuweisen,  die  sich  auf  die  einheitliche  Nummerbezeichnung
  der  Mehlsorten,  die  Lieferungsbedingungen,  die
Bedingungen  der  Zurücknahme  leerer  Säcke  und  die  Verpackung
  bezog.
a.  Preiskartelle.

Die  Preisvereinbarung  kann  sich  auf  alle  Waren  oder  bloß
auf  diejenigen  beziehen,  die  im  Kartellgebiet  abgesetzt  werden.
Im  letzteren  Fall  ist  also  der  Verkaufspreis  außerhalb  des  Kartellgebiets
  keiner  Beschränkung  unterworfen.?)  In  der  Regel  werden
  für  das  Inland  höhere,  für  das  Ausland  niedrigere  Preise  vereinbart;
  oft  ist  der  Export  ins  Ausland  ganz  freigegeben.  Ja  es
kommt  sogar  vor,  daß  das  Kartell  den  Export  mit  Prämien
begünstigt,  wie  z.  B.  das  österreichisch-ungarische  Petroleumkartell
  (1896),  welches  zu  Gunsten  der  Ölausfuhr  eine  Prämie
von  4  Kr.  festgesetzt  und  den  Export  auch  insofern  begünstigt
hat,  daß  seine  Verkaufsstätte,  die  „Petrolea“  A.-G.,  das  zu  Ausfuhrzwecken
  dienende  Rohöl  den  Raffinerien  für  weniger  als  den
halben  Preis  lieferte.*)  Oft  pflegen  auch  für  Grenzgebiete  billigere
Preise  und  günstigere  Verkaufsbedingungen  vereinbart  zu  werden,
namentlich  für  Gegenden,  wo  ein  stärkeres  Eindringen  ausı)

  A.  a.  O.S.  40.

®?)  Vergl.  auch  Liefmann  na,  a.  O.  S.  88.

®)  Liefmanna.a,  O.  S.  89.

4)  Siehe  ausführlicher  unten  bei  Besprechung  des  österr.-ung.  Petroleumkartells.