zo  II.  Kapitel.  Arten  der  Kartelle  und  Trusts.

eine  dauernde  sein  kann.  Die  vollständige  Betriebseinstellung
einzelner  Werke  führt  in  der  Regel  zum  Ankauf  derselben  durch
die  wirtschaftlich  günstiger  produzierenden  Verbandsmitglieder,
und  eignet  sich  deshalb  diese  Kartellform  besonders  zur  Vorstufe
einer  Irustbewegung.!)

Die  Einschränkung  des  Produktionsquantums  kann  absoluter
Natur  sein,  indem  eine  Höchstziffer  der  Produktion  für  jedes
einzelne  Werk  festgesetzt  wird,  oder  aber  indirekt  erzielt  werden,
indem  die  billiger  produzierenden  Werke  den  teuerer  produzierenden
für  die  Minderproduktion  Prämien  zahlen.  Über  die  Schwierigkeit
  der  Kontrolle  gilt  hier  auch  das  bei  den  Preiskartellen  Gesagte;
  sie  verursacht  eine  Menge  von  Ausnahmebestimmungen
zu  Gunsten  und  Lasten  einzelner  Verbandsmitglieder.  Die  wichtigsten
  Beispiele  für  derartige  Produktionsbeschränkungen  boten
die  sogenannten  Förderkonventionen  der  rheinisch-westfälischen
Koblenzechen.

Die  Produktionskartelle  kommen  auch  in  der  Form  von
Kontingentierungen  (Liefmann:  Kartelle  höherer  Ordnung)  vor;
die  Produktion  aller  Verbandsmitglieder  wird  auf  Grund  der
voraussichtlichen  Nachfrage  im  vorhinein  festgestellt  und  dann
auf  die  Mitglieder  verteilt.  Die  Nachfrage  wird  auf  statistischer
Grundlage  ermittelt.  Die  Produktionsquoten  werden  entweder  in
fixen  Ziffern  oder  häufiger  in  Prozentsätzen  festgestellt.  Die
Quote  darf  nicht  überschritten  werden.  Die  Kontrolle  ist  jedoch
äußerst  schwierig?)  und  bedingt  einen  verwickelten  Kontrollapparat.
  Deshalb  sind  Kontingentierungen  der  Produktion  nicht
häufig  und  von  kurzer  Dauer.  Trotzdem  wurden  auch  in  Ungarn
wiederholt  ähnliche  Versuche  gemacht.  Das  Eisenkartell  vom
Jahre  1881  war  eine  Produktionskontingentierung  und  enthielt
überhaupt  keine  Preisfestsetzung;  das  neue  Eisenkartell  (1902)
fixiert  auch  die  Preise.  Das  im  Jahre  1896  gebildete  und  seither
mehrmals  erneuerte  Petroleumkartell  kontingentierte  ebenfalls  die
Produktion.  Dasselbe  gilt  vom  Haggenmacherschen  Mühlenkartellentwurf®),
  dem  die  Fachkreise  eine  große  Wichtigkeit  bei-1)

  Vergl.  oben  S.  17  fl.

7)  Vergl.  das  österr.-ung.  Petroleumkartell  unten.  Das  Kartell  v.  J.  1896  ahndete
die  Übertretung  des  Kontingents  mit  empfindlichen  Geldbußen;  allerdings  wurden,
trotzdem  Übertretungen  vorkamen,  die  Strafbestimmungen  doch  nicht  angewendet.

®,  Siehe  unten.