8  9.  Arten  der  Kartelle,  7I

messen.  Derselbe  sichert  dem  das  Kontingent  nicht  voll  ausnützenden
  Werk  eine  Prämie  und  belegt  das  Überschreiten  des
Kontingents  mit  einer  Buße.

4  Gewinnkontingentierende  Kartelle,

Bei  den  Gewinnkontingentierungen  unterscheidet  Landesberger!)
  nach  Liefmann?),  ob  die  Verbandsmitglieder  den  Verkauf
  ihrer  Produkte  selbst  behalten,  oder  ob  ein  durch  den  Verband
geschaffenes  Organ,  ein  Syndikat,  ihnen  die  Produktion  abkauft  und
dieselbe  dann  auf  Rechnung  des  Verbandes  weiter  veräußert.  Im
ersteren  Falle  werden  die  Mitglieder  in  der  Regel  verpflichtet  sein,
ihren  Gewinn  in  eine  gemeinsame  Kasse  einzuzahlen,  an  der  jedes
Verbandsmitglied  einen  bestimmten  Anteil  hat.  Es  werden  hierbei
Minimalpreise  festgesetzt,  unter  welchen  die  Mitglieder  nicht  verkaufen
  dürfen.  Für  jedes  abgesetzte  Quantum  hat  das  betreffende
Mitglied  einen  bestimmten  Betrag  an  die  Syndikatskasse  zu  bezahlen,
  der  in  der  Differenz  zwischen  dem  Minimalpreise  und  einem
angenommenen  Grundpreise  besteht.  Der  Grundpreis  muß  natürlich
  niedriger  sein  als  der  Minimalverkaufspreis  und  mit  den
durchschnittlichen  Produktionskosten  der  Verbandsmitglieder  ungefähr
  zusammenfallen.  Was  die  Unternehmer  über  den  Minimalverkaufspreis
  an  Gewinn  erzielen,  wird  in  der  Regel  nicht  in  die
Syndikatskasse  eingezahlt,  so  daß  jedes  Verbandsmitglied  auch
noch  einen  Unternehmergewinn  für  sich  erzielen  kann.?)  Die
Verteilung  des  in  die  Syndikatskasse  eingezahlten  Fonds  findet
natürlich  nicht  statt  nach  der  Höhe  des  effektiven  Absatzes  eines
jeden  Mitgliedes  und  der  sich  danach  bestimmenden  Höhe  der
Einzahlungen  —  da  sonst  der  Wettbewerb  nicht  aufhören  würde
—,  sondern  nach  einem  im  vorhinein  festgesetzten  Maßstab,  wie
dies  schon  durch  die  oben  gegebene  Beschreibung  der  Gewinnausgleichungt)
  bekannt  ist.)

Die  zweite,  vollkommenere  Form  der  Gewinnkontingentierung
besteht  darin,  daß  das  Syndikat  dem  Unternehmer  bis  zu  einem
festgesetzten  Quantum  seine  Produktion  abkauft  und  den  Gewinn

1)  A.a  0.5.  317.

A...0.S.  ı13.

®,  Landesberger  a.  a,  O.  S.  318.

4)  Siehe  oben  S.  64.

5)  Vergl.  Landesberger  a.  a.  O.  Über  Vorteile  dieser  Kartellform  vergl.
Liefmann  a.  2,0,S.  116;  Landesberger  a.  a.  O.