72  I.  Kapitel.  Arten  der  Kartelle  und  Trusts.

nach  einem  vorher  festgestellten  Maßstab,  der  sich  in  diesem
Falle  allerdings  nach  dem  Verhältnis  der  einzelnen  abgekauften
Quanten  richten  kann,  an  die  Mitglieder  wieder  verteilt.  Diese
Form  der  Gewinnkontingentierung  erfordert  einen  großen  Kapitalbesitz
  zur  Verfügung  der  gemeinsamen  Verkaufsstelle,  kommt
daher  nicht  häufig  vor.  Ihre  höchste  Ausbildung  sollte  sie  erreichen
  durch  die  Gründung  sogenannter  Kartellbanken,  die
in  der  Weise  projektiertt  waren,  daß  die  Unternehmer  einer
Branche  den  Hauptkapitalsanteil  für  das  zu  gründende  Institut
aufbringen,  aber  auch  das  Publikum  in  bescheidenerem  Maßstabe
an  demselben  zugelassen  werden  soll.  Die  Kartellbanken  hätten
die  Aufgabe  gehabt,  allen  beteiligten  Unternehmungen  die  Produktion
  zu  bestimmten  Preisen  abzukaufen  und  den  Verkauf  derselben
  durchzuführen.  Der  erzielte  Gewinn,  der  durch  die  Zentralisation
  des  Angebots  und  eigene  Geschäfte  der  die  Marktlage
beherrschenden  Bank  außerordentlich  gesteigert  werden  sollte,
wäre  zunächst  nach  einem  bestimmten  Plan  an  die  Verbandsmitglieder
  abzuführen,  der  Rest  sollte  den  Aktionären  der  Kartellbank
zufallen,  unter  denen  natürlich  wieder  die  Verbandsmitglieder
mit  dem  größten  Teil  des  Aktienkapitals  sich  befänden.  Sehr
ernste  Verbände  haben  Projekte  derartiger  Kartellbanken
ausgearbeitet,  dieselben  sind  jedoch  bisher  nicht  zustande  gekommen.!)


5.  Absatzverteilende  Kartelle.

Die  Aufteilung  des  Absatzes  erzeugt  ein  Monopol:  der
Konsument  kann  nicht  zwischen  den  Verbandsmitgliedern  wählen,
sondern  ist  gezwungen,  sich  an  das  vom  Kartell  bestimmte  Mitglied
  zu  wenden.  Das  absatzverteilende  Kartell?)  schließt  also
den  Wettbewerb  unmittelbar  aus.  Der  Ausschluß  des  Wettbewerbs
  kann  erfolgen  durch  Aufteilung  des  Absatzgebiets  unter
den  Verbandsmitgliedern  so,  daß  jedes  Mitglied  auf  seinem  Gebiet
  mit  Ausschluß  der  Konkurrenz  der  übrigen  Mitglieder  verkauft);
  oder  kann  da,  wo  zu  einer  gewissen  Zeit  bloß  ein  bis
zwei  Abnehmer  dem  Kartell  gegenüberstehen,  durch  zeitliche

I)  Liefmann  a.a.0.S.  ıı7f[.;  Landesberger  a.  a.  O.

”)  Menzel  (a.  a.  O.):  „Absatzkarteli“.

®)  Dies  war  das  Vorgehen  des  österreichisch-ungarischen  Sodakartells,  siehe
unten,