8  9.  Arten  der  Kartelle,  75

lichen  Interesse  der  Nachfrage  steht  wie  der  Preissturz  mit  dem
des  Angebots.!)  Die  monopolistische  Stellung  des  letzteren  bewegt
  jenen  Teil  der  Konsumenten,  welcher  zufolge  seiner  Unternehmerstellung
  die  größte  Übersicht  über  die  Marktverhältnisse
und  Energie  zur  Verwirklichung  eines  richtig  erkannten  Entschlusses
  hat,  zur  Kartellbildung.  Prinzipiell  können  diese  Kartelle
  ebenso  mannigfaltig  sein  wie  die  des  Angebots:  in  Wirklichkeit
  sind  aber  nur  zwei  Typen  derselben  zur  Entwickelung
gelangt,  nämlich  die  der  Unternehmer  dem  Arbeitsangebot  gegenüber
  und  die  den  Lieferanten  von  Rohprodukten  und  Halbfabrikaten
  gegenüber.  Beide  sind  nur  von  Bedeutung,  wenn  sie
zum  Schutz  gegen  ein  straff  organisiertes  Angebotskartell  zustande
  kommen.

Bei  den  ersteren  werden  entweder  Maximallohnsätze  vereinbart,
  oder  wird  festgesetzt,  streikende  Arbeiter  weiterhin  überhaupt
  nicht  oder  für  eine  gewisse  Zeit  nicht  anzustellen  usw.
Drohenden  Streikbewegungen  wird  oft  durch  die  Vereinbarung:
begegnet,  die  Arbeit  in  allen  konkurrierenden  Werken  eines
Gebiets  einzustellen,  wenn  die  Arbeiter  auch  nur  in  einem  dieser
Werke  streiken  (Lock-out).?)

Die  Kartelle  der  Unternehmer  gegen  ihre  Vorgänger  im
Produktionsprozeß  sind  teils  Preiskartelle,  wo  die  Unternehmer
sich  verpflichten  ihren  Lieferanten  keinen  höheren  als  den  vereinbarten
  Preis  zu  zahlen;  teils  Gebietskartelle,  wobei  einem  jeden
Abnehmer  sein  Gebiet  zugeteilt  wird,  wo  er  seinen  Bedarf  zu
decken  hat  —  diese  Kartelle  (Rayonnierungskartelle)  haben  in
Deutschland  und  Österreich  eine  wichtige  Rolle  gespielt  im  Verhältnis
  der  Rohzuckerfabrikanten  zu  den  Rübenproduzenten?),
ja  sogar  zum  Eingreifen  der  Gesetzgebung  geführt‘)  Es  können
sich  Unternehmer  auch  vereinigen,  um  durch  Einstellung  des
Bezuges  (Boykottierung)  von  ihren  Lieferanten  eine  günstigere
Preispolitik  zu  erzwingen.  Solche  Vereinbarungen  sind  allgemein
  von  kurzer  Dauer  und  lösen  sich  bald  auf  oder  gehn  in.

festere  Organisationsformen  über.)

*
*  *

1)  Vergl.  hierüber  auch  Schmoller,  Grundriß,  Bd.  IIS.47  a.  Eu  f.

?)  Vergl.  Liefmann  a.  a.  OÖ.  S.  72f.;  Landesberger  a.a.  O.  S.  zııf.
”)  Landesberger  aa.  O.  S,  312.

€)  Vergl.  weiter  unten,  8  30.

8)  Beispiele  bei  Liefmann,  a,  a.  O.  S.  73—79.