8  9.  Arten  der  Kartelle.  77

kann  diese  Vereinbarung  infolge  der  größeren  Sach-  und  Fachkenntnisse
  der  Schiedsrichter  von  erheblichem  Vorteil  sein.

Auf  zweiter  Stufe  stehn  jene  Kartelle,  die  sich  zwar  noch
nicht  zu  selbständigen  juristischen  Personen  zusammengeschlossen
haben  und  die  daher  den  Boden  des  Vertragsrechts  nicht  verlassen,
  die  aber  gewisse  Organe  zur  Verwirklichung  ihrer  gemeinsamen
  Zwecke  aufstellen,  lediglich  zum  Zweck  der  Vertretung
nach  außen,  zur  Kontrolle  der  Einhaltung  der  Kartellabmachungen
oder  zur  gegenseitigen  Abrechnung.!)  In  dieser  Gruppe  sind  die
Kartelle  mit  selbständigen  Verkaufsstellen  besonders  hervorzuheben,
  die  entweder  eine  selbständige  juristische  Persönlichkeit
haben  (als  Aktiengesellschaft  oder  eine  andere  handelsrechtliche
Gesellschaft),  oder  natürliche  Personen  (z.  B.  ein  hiermit  betrautes
Verbandsmitglied),  oder  Firmen  sind?),  oder  aber  als  bloße  Kontore
des  Verbandes  der  Mitglieder  auftreten.  Die  juristisch  eigenberechtigte
  Verkaufsstelle  kann  weiter  bloß  vermittlungsweise  fungieren,
so  daß  aus  ihren  Verträgen  das  einzelne  Verbandsmitglied  selbst
berechtigt  oder  verpflichtet  wird;  sie  kann  Vertreterin  des  Kartells
  sein,  in  welchem  Falle  das  Kartell  selbst  dem  Besteller
gegenüber  als  aus  dem  einzelnen  Geschäft  berechtigt  oder  verpflichtet
  erscheint,  dem  einzelnen  Verbandsmitglied  gegenüber
das  Deikredere  übernimmt  und  die  Verkaufsstelle  kontrolliert;
sie  kann  dem  dritten  gegenüber  aus  dem  Geschäft  berechtigt  und
verpflichtet  sein  als  Kommissionär  des  Kartells  oder  des  Verbandsmitglieds
  und  demgegenüber  das  Delkredere  tragen,  und
endlich  kann  sie  auch  allein  selbständig  berechtigt  und  verpflichtet
sein,  in  welchem  Falle  sie  aber  Kreditfähigkeit  haben  muß  und
der  Erfolg  des  Kartells  wesentlich  von  der  Kreditpolitik  der
Verkaufsstelle  abhängt.

Die  mit  Verkaufsstellen  arbeitenden  Kartelle  vertreten  den
Übergang  von  den  reinen  Vertragskartellen  zu  denen,  die  als
selbständige  juristische  Personen  erscheinen.  Bei  diesen  ist  der
Kartellvertrag  in  der  Gesellschafts-  oder  Vereinssatzung  inbegriffen.
  Wir  finden  Beispiele  jeder  Gesellschaftsform,  die  zu
Kartellzwecken  verwendet  wurde;  wir  finden  Kartelle  in  der
Form  von  einfachen  privatrechtlichen  Gesellschaften,  von  offenen

I)  Menzela.2.0.S.8,
?)  So  z.  B.  das  Bankhaus  Stein  als  Verkaufsstelle  des  Weißblechverbands,  vergl.
unten  $  14.