8  10.  Arten  der  Trusts.  79

denn  jeder  Trust  trachtet  ja  seine  Macht  nach  beiden  Richtungen
geltend  zu  machen.  Vielfach  werden  auch  die  Trusts  nach  ihrem
Gegenstand  klassifiziert.  Insbesondere  unterscheiden  die  amerikanischen
  Schriftsteller:  ı.  Eisenbahntrusts,  2.  industrielle  Trusts,
3.  Konzessionstrusts  (franchises).  Zu  letzteren  gehören  z.  B.  die
städtischen  Gas-  und  Elektrizitätswerke,  Wasserleitungen,  elektrische
  Eisenbahnen  und  im  allgemeinen  alle  jene  Unternehmungen,
  welche  infolge  der  Konzession  ein  Monopol  genießen.

Die  Einteilung  der  Trusts  kann  auch  nach  dem  Grade
der  Machtvollkommenheit  geschehen,  in  welchem  der  Trust
seine  monopolistische  Tendenz  verwirklicht  hat  oder  derselben  bloß
nahekommt.  Hierbei  ist  nicht  nur  die  Politik  des  Trusts  maßgebend,
  sondern  die  Natur  jenes  Industriezweiges,  in  welchem
der  Trust  entsteht.  Auf  dieser  Grundlage  unterscheiden  wir
zwischen  Trusts,  die  ein  juristisches  oder  ein  tatsächliches  Monopol
genießen  oder  sich  dem  letzteren  bloß  nähern.

ı.  Das  rechtliche  Monopol  entsteht  infolge  eines  gesetzlichen
Privilegs,  bei  welchem  der  Trust  überhaupt  keine  Konkurrenten
zu  fürchten  hat.  Ein  derartiges  rechtliches  Monopol  kann  einer
industriellen  Entdeckung,  einem  (Greschäftsgeheimnis  zukommen.

2.  Tatsächliches  Monopol  genießen  jene  Eisenbahntrusts,
welche  ihre  Konkurrenten  eingeschmelzt  haben  oder  Regionen
durchschneiden,  in  welchen  der  Trust  über  sämtliche  Parallellinien
  verfügt  und  keine  Konkurrenzbahnen  existieren.  Hierher
  gehören  auch  die  sog.  Konzessionstrusts.

3.  Alle  jene  Trusts,  welche  kein  tatsächliches  Monopol  erreichen
  konnten,  sind  je  nach  dem  Grade  erfolgreich,  in  welchem
sie  die  Herrschaft  über  den  Markt  erlangen.  Die  größte  Machtvollkommenheit
  besitzen  also  jene  Trusts,  welche  über  den  größten
Teil  des  Rohmaterials  verfügen  (z.  B.  Petroleum,  Kohle  etc.)
und  dessen  Markt  beherrschen.  Diese  Herrschaft  hat  jedoch
ihre  natürlichen  Grenzen:  infolge  eines  übermäßigen  Mißbrauchs
entsteht  jene  volkswirtschaftliche  Erscheinung,  welche  Leroy-Beaulieu
  das  Gesetz  der  Verschiebung  nennt,  d.  h.  die  Konsumenten
  werden  sich  der  Monopolware  ab-  und  jenen  Waren  zuwenden,
  die  dieselbe  vertreten  können.  (So  wird  z.  B.  statt
Petroleum  ein  anderes  Beleuchtungsmaterial  angeschafft.)  Eine
monopolistische  Situation  wird  auch  durch  den  ausschließlichen
Besitz  oder  Einfluß  auf  die  Kommunikationsmittel  begründet.