$  ı0,  Die  Arten  der  Trusts.  81

certificates)  aus,  gegen  Vorweisung  welcher  die  Dividende
liquidiert  wird.  —  Diese  Organisation,  die  richtig  als  Aktiengesellschaft
  der  Aktiengesellschaften  bezeichnet  wird,  betrachtet  man
auch  heute  vielfach  als  die  typische  Form  der  Trusts!),  obzwar
dieselbe  derzeit  vollständig  überholt  ist,  denn  diese  Formation
wurde  von  den  Gerichten  für  ungesetzlich  erklärt  und  aufgelöst,
so  daß  die  derartigen  Trusts  seit  jener  Zeit  (1893)  teilweise  verschwunden
  sind,  teilweise  ihre  Organisation  umgeändert  haben.?)

2.  Der  sogenannte  voting  trust  hat  sich  jedoch  in  ähnlicher
Form  aufrecht  erhalten.  Bei  demselben  werden  nicht  die  Aktien
zu  Händen  der  Vertrauensmänner  deponiert,  sondern  nur  das
Stimmrecht  auf  dieselben  übertragen;  die  Aktien  verbleiben
weiter  bei  den  Eigentümern,  auch  die  Dividenden  werden  an
dieselben  bezahlt,  und  es  können  die  Aktien  auch  verkauft
werden,  allerdings  ohne  an  dem  bereits  übertragenen  Stimmrecht
zu  ändern.  Diese  Form,  die  auch  zur  Erreichung  monopolistischer
Zwecke  geeignet  erscheint,  wird  neuerdings  gerade  zum  entgegengesetzten
  Zweck:  zur  Verhinderung  dieser  Tendenzen  benützt.
Dadurch  nämlich,  daß  die  Aktionäre  ihr  Stimmrecht  übertragen,
kann  verhindert  werden,  daß  eine  Konkurrenzgesellschaft  über
die  Administration  durch  Ankauf  der  Aktien  eine  Kontrolle  erlange
  und  dieselbe  in  eine  schon  bestehende  Trustkombination
einbeziehe,  selbstverständlich  nur,  wenn  die  stimmberechtigten
Vertrauensmänner  den  Einflüssen  der  konkurrierenden  Trusts
widerstehen  können.  Ein  typisches  Beispiel  für  den  voting  trust
ist  die  Organisation  der  „Pure  Oil  Company“,  welche  auf
diese  Weise  ihre  Unabhängigkeit  gegenüber  der  „Standard  Oil
Company“  bewahren  konnte.

3.  Die  Form  der  einfachen  Körperschaft  (corporation).
Bei  dieser  kauft  eine  Aktiengesellschaft  gegen  neue  Aktien  oder
Barzahlung  die  zu  kartellierenden  Betriebe  an.  Die  derart  erworbenen
  Unternehmungen  verlieren  auch  formell  ihre  Individualität,
  da  sämtliche  Fabriken  durch  die  Direktion  der  Körperschaft
  administriert  werden,  deren  Mitglieder  auch  einen  ansehnlichen
  Teil  des  Aktienkapitals  vertreten;  so  z.  B.  bei  dem  Whiskyund
  Stahltrust.

!)  Vergl.  unter  anderen  Schmoller  „Allg.  Volkswirtschaftslehre“  Bd.  I  S.  451.
?)  Industrial  Commission  Bd.  I  S.  10.

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