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erwiesen.  Das  im  Jahre  1893  gegründete  Syndikat  besitzt  schon
eine  ständige  Organisation.  Das  Zentralorgan  ist  die  Aktiengesellschaft:
  „Das  Rheinisch-WestfälischeKohlensyndikat“
mit  dem  Sitz  in  Essen.  Der  Gegenstand  des  Unternehmens  ist
der  An-  und  Verkauf  von  Kohlen,  Koks  und  Briketts.  Durch
notariellen  Akt  haben  sich  das  Rheinisch-Westfälische  Kohlensyndikat
  A.-G.  einerseits  und  die  zum  Syndikate  gehörigen  Zechen
andererseits  zu  einem  Vertrage  geeinigt.  In  diesem  Vertrage
haben  die  beteiligten  Zechen  sich  verpflichtet,  zu  den  vertraglich
vorgesehenen  Versammlungen  zusammenzutreten  und  sich  den
Beschlüssen  derselben  sowie  den  Entscheidungen  der  eingesetzten
Organe  der  Vereinigung  zu  unterwerfen.  Die  syndizierten  Zechenbesitzer
  haben  sich  ferner  verpflichtet,  ihre  gesamten  Produkte
an  Kohlen,  Koks  und  Briketts,  mit  Ausnahme  der  zu  eigenen
Zwecken,  der  im  Landdebit  abgehenden  Kohlen,  Koks  und
Briketts  und  der  Deputat-  und  Hausbrandkohlen  für  die  Angestellten,
  dem  Rheinisch-Westfälischen  Kohlensyndikate  zu  verkaufen,
  welches  dagegen  die  Verpflichtung  der  Abnahme  und
des  Weiterverkaufes  nach  Maßgabe  der  festgestellten  Bestimmungen
  übernimmt.  Die  von  den  syndizierten  Zechen  gewonnenen
  Kohlen,  Koks  und  Briketts  unterliegen  in  Ansehung  ihrer
Mengen  der  Kontrolle  des  Rheinisch-Westfälischen  Kohlensyndikats,
  Dem  Vorstande  des  Syndikats  ist  es  jedoch  auch  gestattet,
Kohlen,  Koks  und  Briketts  von  außerhalb  des  Syndikats  stehenden
  Zechen  anzukaufen  und  zu  verkaufen.  —  Die  Organe  der
Aktiengesellschaft  „Rheinisch-Westfälisches  Kohlensyndikat“  sind:
der  Vorstand,  der  Aufsichtsrat  und  die  Greneralversammlung.
Organe  der  Vereinigung  der  zum  Syndikate  gehörigen  Zechen:
die  Versammlung  der  Zechenbesitzer,  der  Beirat  und  die  Kommission
  zur  Feststellung  der  Beteiligungsziffer.  Das  Aktienkapital
beträgt  gooooo  M.  und  besteht  aus  3000  auf  Namen  lautende
Aktien  von  je  300  M.,  deren  Übertragung  an  die  Einwilligung  der
Gesellschaft  gebunden  ist.  Für  den  Verkauf  und  Versand  der  Kohlen
hat  das  Syndikat  4  Verkaufs-  und  3  Versandabteilungen  gebildet.

Die  Tätigkeit  des  Syndikats  erstreckt  sich  nach  drei  Richtungen:
  sie  enthält  eine  Produktionskartellierung,  eine  Preisvereinbarung
  und  eine  Vertriebskartellierung.

Als  Grundlage  für  die  Beteiligung  am  Giesamtabsatze  gilt
diejenige  Förderung,  welche  einer  Zeche  bisher  im  Syndikat  als